Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Trainingsangebote unter der Marke FF Fallert Tennis Academy
Stand: 2026
1. Geltungsbereich, Rollen der Beteiligten und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Trainings-, Kurs-, Mannschafts- und Campangebote, die unter der Marke FF Fallert Tennis Academy angeboten werden, unabhängig vom jeweiligen Erbringer der Leistungen.
1.2 Die FF Fallert Tennis Academy tritt als Marke sowie als organisatorische und abrechnungstechnische Plattform auf.
Die angebotenen Leistungen werden in der Regel von rechtlich selbstständigen Trainer:innen, Trainerteams oder Gesellschaften (z. B. GbRs) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter der Marke FF Fallert Tennis Academy erbracht.
Diese sind Vertragspartner der Teilnehmenden.
1.3 Die Fallert Verwaltungs GmbH, Virchowstraße 12, 72766 Reutlingen,
vermittelt die Trainingsleistungen, übernimmt organisatorische Aufgaben sowie die Zahlungsabwicklung im Namen des jeweiligen Leistungserbringers und ist in der Regel nicht selbst Leistungserbringer der Trainingsleistungen. Abweichend davon kann auch die Fallert Verwaltungs GmbH selbst, die Leistungen erbringen.
1.4 Der Trainingsvertrag kommt durch die Online-Anmeldung des/der Teilnehmenden zustande.
Die Fallert Verwaltungs GmbH ist berechtigt, Anmeldungen im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit abzulehnen.
1.5 Der Vertrag ist zeitlich befristet auf den jeweils ausgeschriebenen Trainings-, Camp- oder Saisonzeitraum. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
1.6 Die Sommersaison beginnt in der Regel im April und endet im September.
Die Wintersaison beginnt in der Regel im September und endet im April.
Der konkrete Trainingsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Organisation
2.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Trainingsangeboten ist – sofern in der Ausschreibung nicht anders geregelt – eine aktive Mitgliedschaft im jeweiligen Verein.
2.2 Die Gruppeneinteilung erfolgt durch den jeweiligen Leistungserbringer nach Alter, Spielstärke und organisatorischer Notwendigkeit. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer:innen, Trainingszeiten oder Trainingspartner:innen besteht nicht.
2.3 Änderungen von Gruppen, Trainingszeiten, Trainingsorten oder eingesetzten Trainer:innen sind zulässig, sofern diese für die Teilnehmenden zumutbar sind.
2.4 Die Durchführung von Gruppentrainings setzt eine wirtschaftlich sinnvolle Mindestteilnehmerzahl voraus. Bei Unterschreitung können Gruppen angepasst, zusammengelegt oder alternative Trainingsformate angeboten werden.
3. Preise, Zahlungsabwicklung und Gebühren
3.1 Es gelten die jeweils unter der Marke FF Fallert Tennis Academy veröffentlichten Preislisten und Ausschreibungen zu den jeweiligen Leistungsangeboten.
Platz-, Hallen- oder Vereinsgebühren werden – je nach Standort – separat vom jeweiligen Verein oder einem anderen Anlagenbetreiber gegenüber den Teilnehmenden abgerechnet.
3.2 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Fallert Verwaltungs GmbH als Inkassostelle im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungserbringers.
3.3 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der Anmeldung erteilt der/die Teilnehmende eine entsprechende Einzugsermächtigung.
3.4 Rücklastschriftkosten oder sonstige Kosten aufgrund unzureichender Kontodeckung gehen zu Lasten des/der Zahlungspflichtigen.
3.5 Einteilung in Trainingsstufen und Beitragspflicht: Mit der Anmeldung zum Sommertraining erfolgt die Teilnahme am Trainingsbetrieb des Vereins, nicht an einer garantiert festen Trainingsstufe oder bei einem bestimmten Trainer. Die Einteilung in Trainingsstufen sowie die Zuweisung von Trainern erfolgen ausschließlich durch die Academy aus organisatorischen und sportlichen Gründen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainingsstufe oder einen bestimmten Trainer besteht nicht. Der Teilnahmebeitrag richtet sich nach der vom Verein festgelegten Trainingsstufe/Gruppengröße . Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung ausdrücklich bereit, den jeweils gültigen Beitrag der zugewiesenen Trainingsstufe zu bezahlen.
Unverbindliche Wünsche hinsichtlich Trainingsstufe oder Trainer begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Zuteilung oder Beitragsregelung.
4. Trainingsausfall und Nichtteilnahme
4.1 In Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Trainingsbetrieb statt, sofern dies nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben ist.
4.2 Kann Training aus Gründen, die der jeweilige Leistungserbringer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, entscheidet dieser über Nachholtermine oder eine anteilige Verrechnung oder Rückerstattung.
4.3 Bei Nichtteilnahme aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich der Teilnehmenden stammen (z. B. Krankheit, Schule, Beruf, Urlaub), besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung.
5. Höhere Gewalt / Pandemien
Sollte das Training aufgrund höherer Gewalt, insbesondere infolge von Pandemien, behördlichen Anordnungen, Nutzungsbeschränkungen von Sportanlagen oder vergleichbaren Ereignissen, ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung.
Der jeweilige Leistungserbringer ist berechtigt, gleichwertige Ersatz- oder Alternativleistungen anzubieten (z. B. Athletiktraining, Theorieeinheiten, Online-Formate oder Nachholtermine).
6. Ausscheiden aus Gruppen
Scheidet ein/e Teilnehmer/in während des laufenden Trainingszeitraums aus einer Trainingsgruppe aus, bleibt die vereinbarte Trainingsvergütung für die verbleibenden Teilnehmer/innen unverändert bestehen.
Die Anmeldung zum Training ist verbindlich. Ein Anspruch auf Reduzierung der Trainingsvergütung, Rückerstattung oder Anpassung der Gruppengröße besteht nicht.
Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bleibt die Zahlungsverpflichtung der ausscheidenden Person für das vereinbarte Trainingshonorar in vollem Umfang bestehen, unabhängig vom Grund des Ausscheidens. Eine Umlage der Vergütung oder entstehender Mehrkosten auf die verbleibenden Teilnehmer/innen erfolgt nicht.
Platz-, Hallen- und sonstige Anlagenkosten sind von der ausscheidenden Person in vollem Umfang zu tragen. Das wirtschaftliche Risiko eines Ausscheidens einzelner Teilnehmer/innen tragen weder der Leistungserbringer noch die vermittelnde Stelle.
7. Widerruf / Stornierung
Für Online-Anmeldungen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer, gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Nach Ablauf des Widerrufsrechts ist eine kostenfreie Stornierung nur bis zum jeweiligen Anmeldeschluss möglich.
8. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht obliegt dem jeweiligen Leistungserbringer und beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
Außerhalb der Trainingszeiten besteht keine Aufsichtspflicht.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Trainingsangeboten erfolgt auf eigene Gefahr.
Der jeweilige Leistungserbringer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Fallert Verwaltungs GmbH haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung ihrer Organisations- oder Abrechnungspflichten.
Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der FF Fallert Tennis Academy zu entnehmen.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen des Trainings können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, die für vereins- oder akademiebezogene Zwecke (z. B. Website, Social Media, Öffentlichkeitsarbeit) verwendet werden. Einer Nutzung kann jederzeit widersprochen werden.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
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