club_header_image
club_logo_image

Tennistraining beim TC GW Luitpoldpark München

Tennis - München
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennistraining TC GW Luitpoldpark München


1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tennistrainingsangebote, die von selbstständig tätigen Trainerinnen und Trainern auf der Anlage des TC GW Luitpoldpark durchgeführt werden.

Mit der Anmeldung zum Training über Sportision erkennen die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte diese Bedingungen an.


2. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Training erfolgt online über Sportision.

Ein Trainingsvertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung durch das Trainerteam bestätigt und eine Trainingsgruppe zugeteilt wurde.

Die Anmeldung gilt jeweils für die ausgeschriebene Trainingssaison.


3. Gruppeneinteilung

Die Einteilung der Trainingsgruppen erfolgt durch das Trainerteam nach folgenden Kriterien:

  1. Alter
  2. Spielstärke
  3. Trainingshäufigkeit
  4. organisatorische Möglichkeiten

Ein Trainerwunsch kann bei der Anmeldung abgegeben werden. Die Berücksichtigung erfolgt nach Möglichkeit, ein Anspruch auf Training bei einem bestimmten Trainer oder in einer bestimmten Gruppengröße besteht jedoch nicht.

Die Trainer behalten sich vor, Gruppen im Laufe der Saison anzupassen, sofern dies organisatorisch oder sportlich sinnvoll ist.


4. Trainingsdurchführung

Das Training findet im Sommer grundsätzlich im Freien auf der Anlage des TC GW Luitpoldpark statt.

Die Trainingsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Trainingsformat und beträgt in der Regel 60 Minuten, kann jedoch je nach Trainingskonzept (z.B. Mannschaftstraining oder High-Performance-Training) auch 90 Minuten oder länger betragen.

Gruppentraining erfolgt üblicherweise in Gruppen von 2 bis 4 Teilnehmern.

Die konkrete Trainingsdauer und Gruppengröße ergeben sich aus der jeweiligen Trainingsplanung.


5. Feiertage und Schulferien

Während der gesetzlichen Feiertage sowie der bayerischen Schulferien findet grundsätzlich kein reguläres Tennistraining statt.

Die Trainingssaison wird im Vorfeld mit einer festen Anzahl an Trainingseinheiten kalkuliert, in der Feiertage und Ferienzeiten bereits berücksichtigt sind.

Ein Anspruch auf Nachholung von Trainingseinheiten, die aufgrund von Feiertagen oder Ferien entfallen, besteht daher nicht.

In Einzelfällen können Trainingseinheiten nach Absprache mit dem Trainerteam an alternativen Terminen stattfinden.


6. Trainingsausfälle

Regen / Witterung

Bei witterungsbedingtem Ausfall gelten folgende Regelungen:

Bei Gruppentraining wird jede zweite ausgefallene Trainingseinheit nachgeholt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.

Bei Einzeltraining besteht kein Anspruch auf Nachholung - diese kann nur nach individueller Absprache mit dem jeweiligen Trainer erfolgen.

Alternativ können je nach Möglichkeit angeboten werden:

  1. Hallentraining
  2. Matchtraining
  3. Athletiktraining

Muss eine Trainingseinheit aufgrund von Witterungseinflüssen nach mehr als der Hälfte der Trainingszeit abgebrochen werden, gilt die Einheit als gespielt.

Krankheit / Verhinderung Trainer

Bei Krankheit oder Verhinderung eines Trainers kann:

ein Ersatztrainer eingesetzt werden

oder

ein betreutes Matchtraining stattfinden.

Ist beides nicht möglich, wird die Stunde nachgeholt.


7. Versäumte Trainingsstunden

Versäumte Trainingsstunden durch Teilnehmer können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden.


8. Ausschluss vom Training

Die Trainer behalten sich vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese den Trainingsbetrieb trotz Ermahnung nachhaltig stören oder den Anweisungen der Trainer nicht folgen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Trainingsentgelte besteht in diesem Fall nicht.


9. Einzeltraining

Einzeltraining wird individuell mit dem jeweiligen Trainer vereinbart.

Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen.

Bei späterer Absage kann die Trainingseinheit berechnet werden.


10. Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen Trainer und den Trainingsteilnehmern.

Zahlungsmodalitäten (z.B. Überweisung, Lastschrift oder Barzahlung) werden individuell mit dem jeweiligen Trainer vereinbart.


11. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Trainer besteht ausschließlich während der Trainingszeit.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für den Hin- und Rückweg der Kinder.


12. Haftung

Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Unfälle, Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.


13. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen des Trainings können Foto- und Videoaufnahmen zu Analyse- und Dokumentationszwecken erstellt werden.

Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Zustimmung der Teilnehmer.


14. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation des Trainingsbetriebs verwendet.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Wir schützen deine Daten!

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Inhalte zu personalisieren, das Nutzererlebnis zu optimieren sowie um Werbung anzupassen und zu bewerten. Indem du auf OK klickst, wird dem zugestimmt. Um deine Einwilligung zu widerrufen, aktualisiere einfach deine Cookie-Einstellungen.