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Tennisschule Sweet Spot

Tennis - Eschborn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Sweet Spot

1.) Vertragsabschluss Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Sweet Spot geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule Sweet Spot kommt nach Anmeldung durch den Kunden zustande. Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der Onlineanmeldung in Kraft. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule vorbehalten. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.

2.) Training Unser Leistungsangebot umfasst unterschiedlichste Maßnahmen in Einzel- und Gruppentrainingsformen. Die Tennisschule kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir auf die Wünsche unserer Kunden, nach Möglichkeit, Rücksicht zu nehmen. Die Unterrichtszeiten sind von den Spielern einzuhalten. Bei Nichterscheinen erfolgt keine anteilige Rückerstattung und es besteht kein Anspruch auf Nachholung des Trainings. Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings.

3.) Trainingsorte Das Training findet in der Sommersaison auf der Tennisanlage Ihres jeweiligen Vereins statt. Hierfür ist eine zusätzliche Mitgliedschaft bei Ihrem Verein erforderlich. In der Wintersaison findet das Training in folgenden Tennishallen statt: Tennishalle Eschborn, Schillerstrasse 33, 65760 Eschborn Tennispark Steinbach, Waldstrasse 71, 61449 Steinbach Sportzentrum Deutsche Bank, Stuttgarter Straße 7, 65760 Eschborn

4.) Tarifmodel Die Tennisschule trainiert nach einem Tarifmodel. Ein monatlicher Betrag ersetzt die großen Rechnungen zu Beginn einer Saison. Für jede Zielgruppe haben wir einen passenden Tarif, der beliebig erweiterbar ist. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Tennisschule erklärt Bedingungen und Inhalte für den gebuchten Zeitraum. Der Vertrag zwischen der Tennisschule und dem Teilnehmer bzw. des Erziehungsberechtigten gilt jeweils für einen Zeitraum: A. „Sommersaison“ - Ende April/Anfang Mai – Ende September/Anfang Oktober (5 Monatsbeiträge) B. „Wintersaison“ - Ende September/Anfang Oktober – Ende April/Anfang Mai (7 Monatsbeiträge) Die monatliche Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchung jeweils zum 1. des Folgemonats) oder auf einmal im Voraus. Die Trainingseinheiten finden 1x wöchentlich statt, wobei mehrere Einheiten gebucht werden können. In den Schulferien (Osterferien 2 Wochen, Sommerferien 6 Wochen, Herbstferien 2 Wochen, Weihnachtsferien 3 Wochen) und an den gesetzlichen Feiertagen findet generell kein Training statt. Die Gruppengröße liegt bei Gruppenstunden aus didaktischen Gründen bei 3-6 Teilnehmern. Alle Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung der Tennisschule und beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mitgliedschaft für einen Verein bzw. eine Gastgebühr und die in der Wintersaison anfallenden Hallenkosten sind nicht im Preis enthalten. Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.

5.) Vertragslaufzeit Die Saisonverträge (A+B) enden automatisch nach Ablauf der Laufzeit.

6.) Hallenkosten Die Hallenstunden für die Jahres- und Wintersaison müssen von der Tennisschule bis Ende März beim Hallenbetreiber für die darauffolgende Saison verbindlich gebucht werden. Die Hallenkosten hängen von den Preisen der jeweiligen Hallen ab und werden durch die Tennisschule für den Hallenbetreiber in zwei Raten eingezogen. Abbuchungstermine sind am 01. Juli (50%) und am 01. Oktober (50%). Eine monatliche Bezahlung ist nicht möglich.

7.) Sporadische Stunden Sporadische Stunden können kurzfristig gebucht werden. Eine kostenfreie Stornierung der gebuchten Stunde muss mindestens 24 Std. vorher erfolgen, danach ist die Stunde zu 100% zu vergüten.

8.) Trainer „Sweet Spot Trainer“ sind nebenberufliche Trainer, die mindestens eine DTB Assistenztrainerlizenz besitzen. „Haupttrainer“ sind hauptberufliche Trainer/Lehrer, die mindestens eine DTB C-Trainerlizenz besitzen.

9.) Aufsicht bei Kindern Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

10.) Ausschluss vom Training Wir behalten uns vor, im Einzelfall, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/Die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

11.) Haftung Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12.) Mängelrügen und Gewährleistung Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung werden uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitgeteilt. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

13.) Datenschutz Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten, werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.

14.) Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen bei Vertragsunterschrift und bei Fernabsatzverträgen gem. §312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. §312 c II BGB i.V.m. §1 1,2 u. 4 BGB – InfoV.

Der Widerruf ist zu richten an: Tennisschule Sweet Spot Inh. Andreas Krey Weilburgerstrasse 19 35799 Merenberg tennisschulesweetspot@hotmail.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zu Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei der Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ihre Tennisschule Sweet Spot

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