Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tennisschule Schwarz
Stand Oktober 2022
1) Vertragsschluss
2) Training
2.1. Aufsicht bei Kindern
2.2. Ausschluss von Training
2.3. Ausgefallene Stunden
3) Haftung
3.1. Mängelrügen und Gewährleistung
3.2. Datenschutz
3.3. Inkasso
4) Widerrufsbelehrung
4.1. Widerrufsrecht
Steuer-Nr.: 41/159/82273
Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach schriftlicher Anmeldung inkl. Unterschrift und durch die Abgabe der Anmeldung (Via Homepage Sportision) sowie durch unsere Bestätigung zustande; er gilt somit für beide Seiten als verbindlich. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel-, Platz- und Hygieneordnungen der jeweiligen Tennisclubs bzw. der kommerziellen Tennishallenbetreiber, dies betrifft ebenso die ausliegenden Preislisten der Vertragspartner.
1)Vertragsschluss
Unser Leistungsangebot umfasst Privat-Einzelstunden, Partnerstunden, Gruppentraining, Vereins- und Mannschaftstraining, Schulsport, sowie Firmen- und Betriebssport. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 3 und max. 8 Teilnehmern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulsport, Betriebssport und Gesundheits-/Leistungskurse oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Schüler/innen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Saison (Sommer/Winter) für die entsprechenden anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Gruppentraining geschieht in der Regel mit 4 Teilnehmern, kommt die Teilnehmerzahl nicht zustande, gilt die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl. Im jeweiligen Bruttopreis sind die Honorare, die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, die Ballkosten und der Einsatz moderner Hilfsmittel zum Training enthalten. Der Einzug für die Monatsraten erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Monats. Fällt der Stichtag der Abrechnung auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich das Abrechnungsdatum auf den Montag der darauffolgenden Woche. Kosten für die Halle werden gesondert vom Hallenbetreiber für die Zeiträume 04.10.2021 bis 31.12.2021, sowie 01.01.2022 bis 01.04.2022, selbstständig den Schüler/innen beziehungsweise den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Hierfür wird der Name, die Anschrift, sowie eine E-Mail-Adresse, zur elektronischen Übermittlung der Rechnung, an den Hallenbetreiber weitergegeben. Teilnehmer/innen die nachträglich in die laufende Trainingssaison einsteigen, zahlen die monatlichen Raten, in der Wintersaison zusätzlich die anfallenden Hallenkosten, ab Einstiegsdatum und für die restliche Dauer der jeweiligen Saison und in Abhängigkeit der Gruppengröße.
2)Training
2.1. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
2.2. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
2.3. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, darüber unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt. Nicht nachgeholt werden Stunden, die durch den Teilnehmer im Gruppentraining selbst versäumt werden, einzelne Absagen können nicht berücksichtigt werden. Abgesagte bzw. ausgefallene Stunden wegen Wettereinflüssen, einer Unbespielbarkeit des Platzes oder coronabedingte Ausfälle (Quarantäne/Durch Coronaregeln ausgeschlossene Personen) werden nicht nachgeholt und müssen bezahlt werden.
3) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.
3.1. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
3.2. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erfassten personenbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Planung und Organisation des vereinsübergreifenden Trainings mit den Partnervereinen. Genauere Informationen finden Sie in der Datenschutzordnung. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, ihre Daten für die Dauer von 7 Jahren aufzubewahren. Die Tennisschule verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
3.3. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit dem Datum der Anmeldung für die jeweilige Trainingssaison (Sommer/Winter) durch die Tennisschule fällig. Für die Sommer und Wintersaison (jeweils sechs Monate) gilt für das vereinbarte Saisontraining die folgende Regelung: Zahlung der Trainingsentgelte in jeweils sechs Raten während der jeweiligen laufenden Saison oder als SEPA Lastschrift. Das SEPA-Lastschriftmandat wird bei der Anmeldung zur jeweiligen Saison zur Verfügung gestellt. Die Trainingsgebühren werden jeweils in sechs Monatsraten in der Sommersaison und in sechs Monatsraten in der Wintersaison immer zum Monatsende eingezogen. Beginnend ab April (Sommersaison) und Oktober (Wintersaison) Bei fehlerhafter Lastschrift sucht die Tennisschule den Kontakt zur betroffenen Person, um den Sachverhalt zu klären.
Grundsätzlich gilt:
Privat-Einzelstunden und Partnerstunden werden verbrauchsabhängig/teilnahmeabhängig berechnet unabhängig von der Saisonart.
Gruppentraining jedweder Art wird nicht verbrauchsabhängig/teilnahmeabhängig berechnet. Sollte durch die Kunden hier eine andere Abrechnungsart (verbrauchsabhängig/teilnahmeabhängig) gewünscht werden, dann entfällt je Kunde und je monatlich erstellter Rechnung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5,00, wobei diese Regelung im Gruppentraining nur für das Training in der Sommersaison möglich ist und die Zustimmung aller Teilnehmer der jeweiligen Gruppe hierzu der Tennisschule vorliegen muss. Für das Training in der Wintersaison ist dies nicht möglich, aufgrund der anfallenden Platzkosten der jeweiligen Tennishallen.
Die Zahlungen der Trainingsentgelte können nur auf die, in den jeweiligen Rechnungen/Lastschrift-Mandaten angegebenen Konten der Tennisschule, geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 5 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
4)Widerrufsbelehrung
10.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tennisschule Schwarz, Michael Schwarz, Eichendorffstraße 17, 67374 Hanhofen, Telefon: +49 15753304419, E-Mail: info@tennisschuleschwarz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Hinweis:
das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An Tennisschule Tennisschule Schwarz, Michael Schwarz, Eichendorffstraße 17, 67374 Hanhofen, Telefon: +49 15753304419, E-Mail: info@tennisschuleschwarz.de:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Tennisschule Schwarz
Inh. Michael Schwarz
Verwaltungsanschrift
Eichendorffstraße 17
67374 Hanhofen
Deutschland
Telefon: 015753304419
E-Mail: info@tennisschuleschwarz.de
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