1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule PHK geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
Die Anmeldung für das Tennistraining und das Koordinations- und Athletiktraining ist mit Absenden der Anmeldung verbindlich. Bei Rücknahme der Anmeldung nach Anmeldeschluss werden die Kosten für die Saison fällig. Die Abgabe Ihrer Anmeldung stellt ein Angebot an die Tennisschule PHK zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule PHK ist in der Annahme des Angebots frei. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule PHK sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
Für die Abrechnung gilt folgendes:
• Ist man bei Vertragsschluss (Beginn der jeweiligen Saison) minderjährig, wir der ermäßigte Betrag fällig
• Ist man bei Vertragsschluss (Beginn der jeweiligen Saison) volljährig, wird der volle Betrag fällig
• Ausgenommen davon sind Teilnehmer, die bei Vertragsschluss (Beginn der jeweiligen Saison)
Noch zur Schule gehen. Hier wird gegen Nachweis der Betrag ermäßigt.
3. Training
Unser Leistungsangebot beim Tennistraining und beim Koordinations- und Athletiktraining umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisschule PHK teilt die Gruppen unter Berücksichtigung der angegebenen Zeiten und möglichst der genannten Wünsche ein. In erster Linie zählen bei der Einteilung das passende Leistungsniveau und eine homogene Altersstruktur. Die Erfüllung der Wünsche kann nicht garantiert werden. Durch die eingeschränkte Zahl der Trainingsplätze der Hallen- und Freiplätze kann es auch sein, dass wir nicht alle Trainingsanfragen berücksichtigen können. Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisschule PHK vorbehalten. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule PHK auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Der Tennisschule PHK ist es vorbehalten, während der Saison Änderungen an den Gruppen vorzunehmen. Sprich Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu tauschen, Gruppen aufzulösen und Stunden zu tauschen. Falls es im Laufe der Saison zu dauerhaften Ausfällen, Krankheiten, Berufs- oder Stundenplanänderungen kommen sollte, ist PHK ebenfalls berechtigt Gruppen und Teilnehmer frei zu tauschen.
4. Trainingsdurchführung
Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Die Tennisplätze der Tennishalle und der Freiplätze dürfen nur mit geeigneten, sprich dem Platzbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der Tennisschule PHK vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Bei Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen ist die Teilnahme am Training nicht möglich. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verordnungen des Platzbetreibers, wie Platz- und Spielordnung und Hallenordnung, sind einzuhalten.
5. Ausgefallene Stunden / Höhere Gewalt
Im Rahmen des Trainings von dem Teilnehmer nicht wahrgenommene Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Rahmen des Trainings von dem Teilnehmer nicht wahrgenommene Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart. Falls beide Optionen nicht möglich sind, so entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule PHK und die Kosten werden zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Sollte der Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Sperrung der Hallenplätze oder der Freiplätze, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, so wird der Trainingsbetrag nicht zurückerstattet. Ausnahme davon sind Regenpausen innerhalb der Stunde. Sofern weniger als ein Drittel der Trainingszeit gespielt werden kann, wird die Stunde nachgeholt. Sollte der Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit sein gebuchtes Training absagen, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Sollte eine Veränderung der Durchführung des Trainings durch gesetzliche Verordnungen notwendig werden, wird die Tennisschule PHK die Trainingseinteilung entsprechend anpassen. Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Kosten erfolgt nur bei Ausfall des Trainings.
6. Ausschluss vom Training
Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall noch, wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
7. Aufsicht bei den Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es abgeholt wird oder allein nach Hause gehen darf.
8. Haftung
Die Haftung der Tennisschule PHK für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.
9. Allgemeine Geltungsregel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
10. Datenschutzhinweis
Die Tennisschule PHK erhebt folgende Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung bzw. Vertragserfüllung: Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern und Mailadressen. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur dann statt, wenn jemand drittes zur Erfüllung eines Auftrags benötigt wird. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken weiter gegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Inhalte zu personalisieren, das Nutzererlebnis zu optimieren sowie um Werbung anzupassen und zu bewerten. Indem du auf OK klickst, wird dem zugestimmt. Um deine Einwilligung zu widerrufen, aktualisiere einfach deine Cookie-Einstellungen.