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Tennisschule & Nachwuchscenter Backnang

Tennis - Backnang
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tennisschule & Nachwuchscenter Backnang

(TSG Backnang Tennis 1925 e.V., András Böröcz, Weissacher Str. 93, 71522 Backnang)

1. Vertragsabschluss

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule & Nachwuchscenter Backnang – nachfolgend nur „Tennisschule“ genannt – geschlossenen Trainingsverträge.

Mit der Anmeldung (mündlich oder schriftlich) und unserer Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag mit der Tennisschule zustande.

Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Die Tennisschule kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen und behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Änderungen für einzelne Kunden sind nur nach Rücksprache möglich.

2. Training

Unser Angebot umfasst:

  • Einzeltraining
  • Gruppentraining (2er-, 3er-, 4er-Gruppen)
  • Mannschaftstraining (5er- bis 8er-Gruppen)
  • Camps
  • Workshops

Größere Gruppen (z. B. Schulklassen) sind nur nach besonderer Vereinbarung möglich.

Die Gruppeneinteilung erfolgt nach Spielstärke, Alter und organisatorischen Gesichtspunkten. Wünsche werden gerne berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Ein Anspruch auf bestimmte Trainer oder Mitspieler besteht nicht. - Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem oder einer bestimmten Trainer/in oder mit einer/einem bestimmten Trainingspartner/in zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule versucht auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Leihschläger stellen wir für die jeweilige Trainingseinheit kostenlos zur Verfügung.

3. Dauer der Trainingseinheit

Eine reguläre Trainingseinheit dauert 60 Minuten, sofern nicht anders angegeben.

4. Stornierung / Ausfall

Die Regeln zur Stornierung von Training, Camps und Reisen sind in der jeweiligen Ausschreibung geregelt.

Kann ein vereinbarter Trainingstermin nicht wahrgenommen werden, muss dies der Kunde unverzüglich mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungspflicht der Tennisschule, während der Anspruch auf das Trainingsentgelt bestehen bleibt.

  • Privatstunden : Sofern der/die Trainingsteilnehmer/in einen vereinbarten Trainingstermin nicht wahrnehmen kann, ist eine Absage bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bei Absagen unter 24 Stunden werden die vollen Kosten (Trainerhonorar + Platz-/Hallenmiete) berechnet. Dem/Der Trainierenden steht es frei, sich um eine/n adäquate/n Ersatzspieler/in zu bemühen. Der/Die Trainer/in ist über das Eintreten eines Ersatzspielers/einer Ersatzspielerin rechtzeitig zu unterrichten.
  • Abo-Training: Sofern ein/eine Trainingsteilnehmer/in (z.B. wegen Krankheit, schulischen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen aus seiner/ihrer Sphäre) nicht am Abo-Training teilnehmen kann, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule. Ein Anspruch des Trainingsteilnehmers/der -teilnehmerin auf Nachholung des Trainings besteht nicht, gleichzeitig bleibt der Anspruch der Tennisschule auf die Trainingsgebühren bestehen. Der/Die Trainer/in ist rechtzeitig über das Ausbleiben und eine eventuelle Ersatzperson zu informieren.
  • Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) aufgrund von Krankheit, Verletzung o. Ä. (mit ärztlichem Attest) kann eine Vereinbarung getroffen werden, um die nicht konsumierten und bereits bezahlten Einheiten ab der fünften Woche gutzuschreiben.
  • Wenn in der Halle Licht benötigt wird, sind die Lichtkosten in Höhe von 1,00 € pro 45 Minuten von den Trainierenden zu übernehmen. Beim Jugendtraining kümmern sich die Trainer um das Licht, und die Lichtkosten werden bei der Abrechnung zusätzlich berechnet.
  • Die Tennisschule ist stets bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern. Sollte eine Trainingseinheit dennoch abgesagt werden müssen, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Dieser wird mit den Trainingsteilnehmern abgestimmt und kann auch am Wochenende oder in den Ferien erfolgen. Sollte es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen, noch offene Trainingsstunden nachzuholen, wird nach Rücksprache mit dem/der Trainingsteilnehmer/in entweder eine Gutschrift erfolgen oder der Teilbetrag zurückerstattet.
  • In der Sommersaison fallen wetterbedingt keine Stunden aus, da diese bei schlechtem Wetter in der Halle stattfinden. Ausgenommen sind Tage, an denen in der Halle Turniere mit Hallenpflicht stattfinden. In diesem Fall werden die gebuchten und bezahlten Stunden nachgeholt oder erstattet.
  • Wenn Kund*innen die Stunde in der Halle nicht wahrnehmen, wird das Trainerhonorar dennoch in voller Höhe berechnet.
  • In der Hallensaison werden gebuchte Stunden nachgeholt oder erstattet, wenn die Halle aufgrund technischer Probleme nicht bespielbar ist.
  • Wird das Training nach mehr als der Hälfte der Einheit abgebrochen, gilt es als vollständig durchgeführt und ist voll zu bezahlen (inkl. Platz-/Hallenmiete und Trainerhonorar).
  • Die Tennisschule bemüht sich, versäumte oder ausgefallene Termine – soweit möglich – nachzuholen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

5. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen gilt nur während der Trainingseinheit bzw. bei Camps während der ausgeschriebenen Betreuungszeiten.

Eltern/Erziehungsberechtigte müssen ihr Kind pünktlich zum Training bringen und auch wieder abholen.

Kinder dürfen den Trainingsbereich nicht ohne Erlaubnis verlassen und müssen den Anweisungen der Trainer folgen.

Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich eigenständig verlässt.

6. Ausschluss vom Training

Teilnehmer, die trotz Ermahnung wiederholt stören oder sich nicht an Anweisungen halten, können vom Training ausgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

Kinder bleiben bis zur Abholung durch die Eltern im Trainingsbereich.

7. Gesundheit & Verantwortung

Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer bzw. ein Erziehungsberechtigter, dass er bzw. sein Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Gesundheitliche Probleme während des Trainings sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.

8. Preise & Zahlungen

Die konkreten Preise/Gebühren ergeben sich aus den veröffentlichten Campangeboten sowie der aktuellen Preisliste des jeweiligen Saison- bzw. Trainingsangebots der Tennisschule. Die aufgeführten Preise für Abo-Training und Privatstunden beinhalten ausschließlich die Trainerkosten. Hallenkosten werden vom TSG Backnang 1925 e.V. separat in Rechnung gestellt. Bei den in unseren Angeboten ausgewiesenen Campgebühren (Vollzeit) sind Hallenkosten, Platzgebühren sowie Mittagessen bereits enthalten.

Das Trainingsentgelt ist direkt nach der Einheit bzw. zu Beginn eines Block- oder Saisontrainings fällig – spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung, bar oder per Lastschrift.

Beim Saisontraining ist eine monatliche Ratenzahlung per Lastschrift möglich.

Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszinsen p. a. sowie Mahngebühren berechnet.

9. Mehrwertsteuer

Alle Preise enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.

10. Haftung

Die Tennisschule haftet nur für Schäden, die während des Trainings durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

Teilnehmende haften für Schäden am Leihmaterial sowie für Schäden, die sie oder mitgebrachte Personen verursachen.

11. Mängel / Beschwerden

Beanstandungen müssen spätestens am folgenden Tag schriftlich mitgeteilt werden.

Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

Fotos und Videos dürfen mit Zustimmung der Teilnehmenden für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Datenschutzerklärung liegt vor.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Backnang. Es gilt deutsches Recht.

14. Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Training erkennen Sie diese AGB an.

Stand: 01.08.2025

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