Die After-Work-, Morning-, Einzel-, Partner-, Gruppen-Übungsleiterkurse sowie die Ballschule, Kinder- und Jugendkurse stellen ein strukturiert ausgearbeitetes Trainingsprogramm dar.
Das Programm dient der Vermittlung und Weiterentwicklung tennisspezifischer Fertigkeiten und unterstützt die Teilnehmer bei Unterricht, Training sowie der Planung und Durchführung von Vereinsaktivitäten.
Zudem werden Grundlagen für eine spätere Übungsleiter-, Trainer- oder Berufsausbildung im Tennis geschaffen.
Ziel der Kurse ist die nachhaltige Verbesserung und Stabilisierung der technischen, taktischen sowie konditionellen Fähigkeiten.
KW 41–46
Grundlagen der Vorhandtechnik (Drive, Topspin) sowie Variationen Inside-Out / Inside-In
Ziel: Verbesserung und Stabilisierung der Vorhand aus unterschiedlichen Platzpositionen
KW 47–52
Grundlagen der Rückhandtechnik (Cross, Longline) und Beinarbeit
Ziel: Verbesserung und Stabilisierung der Rückhand sowie optimale Beinstellung
KW 02–07
Volley-Technikerwerb und Anwendungstraining, Angriffsbälle
Ziel: Sicherer Übergang von der Grundlinie zum Netz, Stabilisierung des Volleyspiels
KW 08–12
Aufschlagtraining, Stationstraining, Cardio-Tennis
Ziel: Erhöhung der Aufschlagsicherheit und -quote sowie Verbesserung der allgemeinen Fitness
KW 13–16
Taktische Umsetzung im Spiel
Ziel: Verbesserung der taktischen Fähigkeiten und besseres erkennen von Spielsituationen
Zur Gewährleistung homogener Gruppen behält sich die Tennisschule München vor, Teilnehmer in 3er- oder 4er-Gruppen einzuteilen. Größere Gruppen erfolgen nur nach vorheriger Rücksprache (ausgenommen Kinderkurse und Ballschule).
Die Preise gelten pro Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Die Kurse umfassen 26 Einheiten im Zeitraum vom 08.10.2026 bis 25.04.2027.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige Mitgliedschaft oder Trainingsberechtigung beim STC.
Sollte aufgrund eines Aufnahmestopps keine Mitgliedschaft möglich sein, ist eine Trainingsberechtigung abzuschließen. Die entsprechenden Kosten sind der Homepage des STC zu entnehmen.
In den bayerischen Herbstferien (02.11.2026 – 08.11.2026) den Winterferien (Fasching) (08.02.2027 - 14.02.2027) und den Osterferien (22.03.2027 - 04.04.2027) finden die Kurse regulär statt.
In den bayerischen Weihnachtsferien (24.12.2026 – 10.01.2027) findet kein Kursbetrieb statt.
An gesetzlichen Feiertagen finden die Kurse regulär statt.
Ein Nachholen von Kursstunden ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit, sei es Krankheit, Verletzung oder andere persönliche Umstände.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht.
Sollte die Kapazitätsgrenze erreicht sein, kann eine Vermittlung an selbständige Kooperationspartner erfolgen. Diese rechnen eigenständig ab; Art und Umfang der Abrechnung werden vom jeweiligen Trainer bestimmt.
Nach Einteilung wird ein separater Vertrag zwischen der Tennisschule und dem Kunden geschlossen.
Die Kursgebühren umfassen das Trainerhonorar sowie die Materialkosten.
Gemäß der Bescheinigung der Regierung von Oberbayern vom 29.10.2020 sind die Leistungen nach § 4 Nr. 21 a/bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Zahlung erfolgt einmalig per Lastschrift wenn der Kurs bei der Harth Brekalo GmbH stattfindet.
Die Kooperationspartner rechnen eigenständig ab; Art und Weise werden vom jeweiligen Trainer bestimmt.
Der Betrag wird Anfang/Mitte Dezember vom angegebenen Konto eingezogen.
Der Teilnehmer hat für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Ein Rücktritt ist ausschließlich in schriftlicher Form möglich.
Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die vollständige Kursgebühr fällig.
Nichtzahlung oder Nichterscheinen gilt nicht als Stornierung.
Bei Anmeldung unter falschen Angaben, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
Im Falle einer krankheits- oder verletzungsbedingten Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung oder anteilige Rückzahlung der Kursgebühr.
Versäumte Einheiten verfallen ersatzlos.
Ein Nachholen, eine Verrechnung oder Gutschrift ist ausgeschlossen.
Teilnehmer können aus disziplinarischen Gründen zeitweise oder dauerhaft vom Kurs ausgeschlossen werden.
In diesem Fall sowie bei Nichtinanspruchnahme der Leistung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Kursbetrieb ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Die Tennisschule ist berechtigt, im Rahmen des Trainingsbetriebs entstandene Bild-, Video- und Tonaufnahmen sowie Namen, Titel, Medienberichte und sportliche Erfolge der Teilnehmer für eigene Werbe- und Kommunikationszwecke zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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