1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote der Tennisschule Kisker in Anspruch nehmen. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Tennisschule Kisker nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Eingang der Anmeldung zustande, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen seitens der Tennisschule schriftlich widersprochen wird.
3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining. Hier wird zwischen Dauertraining und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden unterschieden. Das Dauertraining erstreckt sich über eine Sommer- bzw. Wintersaison, oder besteht aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse, Mannschaftstraining, Feriencamp o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen
4. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
5. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
6. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine seitens der Tennisschule nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht innerhalb der jeweiligen Saison nachgeholt, oder die Trainingsgebühr wird, wenn dies trotz bester Bemühungen nicht möglich ist, zurückerstattet.
Sofern ein Trainer der Tennisschule durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht im Stande ist, den Unterricht zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Trainer diesen Unterricht übernehmen.
Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht.
Vereinbartes Dauertraining kann sowohl als Gruppenstunde, wie auch als Einzelstunde bei Nichtteilnahme einzelner oder aller Kunden weder anteilig noch ganz erstattet oder nachgeholt werden.
Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden.
Wir übernehmen keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen- oder Hallenplätze.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes fällt das Training aus. Der Anspruch auf das vereinbarte Trainingsengelt bleibt bestehen.
Sofern von uns die Anmietung eines Trainingsplatzes übernommen wird, kommt der Vertrag über die Anmietung des Tennisplatzes in Vollmacht des Kunden unmittelbar zwischen dem Vermieter und unserem Kunden zustande.
7. Vorzeitige Beendigung / Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende einer Spielsaison möglich, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
In den gesetzlich geregelten Fällen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
Daneben wird ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall einer mehr als 3 Monate andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeräumt, die ein Fortsetzen des Sportes unmöglich macht. Dies ist durch ein aussagekräftiges Attest nachzuweisen.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
10. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt für Einzelstunden, Kindergarten- und Schnupperkurse ist jeweils mit Beendigung der ersten Trainingseinheit fällig.
Das Trainingsentgelt eines Feriencamps ist am 1. Tag des Campbesuchs zu zahlen.
Bei Buchung von saisonalem Dauertraining erfolgt eine Rechnungstellung über das Trainingsentgelt und die etwaig anfallende Platzmiete. Trainingsentgelt und Platzmiete sind nach Rechnungstellung sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
11. Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft im Club Raffelberg ist eine Voraussetzung für das Training.
In Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem Trainer und dem Vorstand für eine Gastgebühr von 5€ pro Stunde ohne CR Mitgliedschaft trainiert werden
12. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Die Daten werden zum Abgleich an den Club Raffelberg Duisburg e.V weitergegeben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an weitere Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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