Tennisschule A. Müller-Gotthard im TV Refrath

Tennis - Bergisch Gladbach
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung (auch Mitteilung der Trainingszeiten) zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.


2.   Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaft. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.


3.   Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor und nach dem Training leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!


4.   Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der / die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.


5.   Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.

Rechtzeitig abgesagte oder Unbespielbarkeit der Platzes ausgefallene Stunden werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallenen Trainingsentgelt.


6.   Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


7.   Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.


8.   Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils nach mit Beendigung einer Trainingseinheit fällig.

Bei Trainingsblöcken gilt die für den jeweiligen Kurs in der Anmeldung angegebene Zahlungsbedingung. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einziehungsermächtigung. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung/Rechnung angegebene Konto geleistet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.


9.   Datenschutz

Ihre Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Des Weiteren gelten die im Anmeldeportal hinterlegten Datenschutzbestimmungen.


10. Sonstiges

Der Tennislehrer kann aus wichtigen Gründen vertreten werden.

Der Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Im Übrigen gelten die Spiel- und Platzordnungen des jeweiligen Vereins bzw. der Hallenbetreiber.


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