Tennisclub 69 Willich-Anrath e.V. - Tennisschule Reinwein

Tennis - Willich


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: 


1.Vertragsschluss unter Einbeziehung der AGB

Für das Leistungsangebot der Tennisschule Reinwein gelten die nachstehenden Bedingungen im Zusammenhang für alle abgeschlossenen Verträge mit der Tennisschule. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.


2.Trainingsangebote und Vereinsmitgliedschaft:

Das Angebot der Tennisschule umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf den Anlagen der jeweiligen Tennisclubs, ist eine Mitgliedschaft verpflichtend! Bei Camps sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Hier ist eine Gastgebühr zu bezahlen.


3. Anmeldung und Einteilung der Trainingsgruppen:

Training kann mehrmals pro Woche gebucht werden (pro Einheit 60 Minuten).

Nach verbindlicher Anmeldung wird die Einteilung des Trainings vorgenommen.

Teilnehmerwünsche werden nach Möglichkeit mitberücksichtigt. Einwände können nur schriftlich innerhalb einer Woche

berücksichtigt werden. Rücktritt vom gebuchten Kurs ist nicht möglich.

Sollte die Größe / Zusammensetzung der von Ihnen gewünschten Gruppe oder Trainingseinheit nicht zustande kommen,

werde ich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen/Euch versuchen eine Lösung zu finden.

Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen nur mit Gruppen zwischen 2-4 Teilnehmern durchgeführt.

Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, und Alter einteilen und

Einteilungen ändern.

Mannschaftstraining erhalten die Mannschaften des Vereins und nach besonderer Anmeldung der jeweiligen Mannschaften.


4.Ausfall von Trainingsstunden: 

Nicht wahrgenommene Trainingsstunden eines Teilnehmers können nicht erstattet oder nachgeholt werden. An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt und wird aus der Gesamtrechnung rausgerechnet. Fällt das Training durch höhere Gewalt aus, wird das Training in die Halle gelegt oder fällt aus.

Im Krankheitsfall des Trainers wird versucht ein Ersatztrainer zu stellen. Gelingt dies nicht, leitet ein Trainer 2 Trainingseinheiten parallel. Sollte beides nicht möglich sein, werden die Stunden nachgeholt. Nachholtermine können aus organisatorischen Gründen auch in den Ferien, an Feiertagen oder Wochenenden durchgeführt werden. Nicht Teilnahme am vorgegebenen Nachholtermin, kann nicht ertattet werden! 

Bei dauerhafter Erkrankung, Verletzung, Umzug, Jobwechsel, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten, Auslandssemester / Auslandsschuljahr usw. des Teilnehmers bemüht sich dieser um einen gleichwertigen Ersatzspieler. Steht dieser nicht zur Verfügung muss das Entgelt gezahlt werden. Eine vorzeitige Kündigung des Trainingsvertrages ist ausgeschlossen.

Trainingsstunden, die wetterbedingt unterbrochen oder abgesagt werden müssen, liegen nicht in der Verantwortung der Tennisschule. Eine Rückerstattung/Gutschrift der Kursgebühr ist daher ausgeschlossen. Die Tennisschule behält sich vor bei Unbespielbarkeit der Plätze für alle betroffenen Teilnehmer Athletiktraining oder Taktikschulung durchzuführen.


5.Haftung bei Sach - und Körperschäden: 

5.1 Die Tennisschule Reinwein haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.


5.2. Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 5.1 gilt nicht, 

a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht-verletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Er-füllung den Vertrag prägen und auf die der Teilnehmer vertrauen darf;

c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfül-lungsgehilfen; 

d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;

e) soweit die Tennisschule Nico Michel die Garantie für die Beschaffenheit der Leistung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges übernommen hat; 

f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbe-ständen.


5.3 Im Falle, dass der Tennisschule Reinwein oder einem Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 5.2, dort c), e) und f), vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Der/die Trainingsteilnehmer/in bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er/sie sportgesund ist. Im Zweifelsfalle sollte vor Anmeldung ein Arzt konsultiert werden.

Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziffer 5.2 a-f vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen, sowie für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Sachen, es sein denn, es liegt ein Fall der Ziffer 5.2 a-f vor.


6.Aufsichtspflicht und Ausschluss vom Training: 

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisschule wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

Die Tennisschule behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungs- berechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.


7.Zahlungsbedingungen / Inkasso: 

Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgen durch die Tennisschule. Das Training wird zu Beginn der Saison – im Voraus – abgerechnet. Die Kursgebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu entrichten. Zahlungen werden nur durch Sepa Lastschrift auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto erfolgen.. Rücklastschriften wegen nicht ausreichender Kontodeckung und entsprechendem Zahlungsverzug führen zu kostenpflichtigen Mahnungen.


8. Datenschutz 

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden und mit dem entsprechenden Tennisclub abgeglichen und ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen von der Tennisschule u.a. zum Zwecke des Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per E-Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.

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