Teilnahme - & Vertragsbedinungen der Tennisbase Markus Förster (TBMF)
- Im Folgenden werden die Teilnahmevereinbarungen wie auch die Trainingsbedingungen (AGB) dargestellt, welche beim Zustandekommen eines Vertrages seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin anerkannt und akzeptiert werden. Sie gelten zwischen dem / der Teilnehmer*in und der Tennisbase Markus Förster. Die Teilnahme am Tennisunterricht / des Trainingsbetriebes ist nur mit gültigem Vertrag (digitale Abwicklung über das online Tool „Sportision“) möglich. Erst mittels Übersendung der Trainingszeiten seitens der TBMF a den/die Teilnehmer/in (über „Sportision“), kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem/der Teilnehmer/in und der TBMF zustande. Eine Anmeldebestätigung seitens der TBMF ist nicht verpflichtend und auch nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Der Vertrag besitzt eine ausschließliche Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann außerhalb des Widerrufsrechts nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung - aus wichtigem Grund - bleibt davon unberührt. Eine langfristige Verletzung eines/einer Teilnehmers/in stellt keinen wichtigen Grund in diesem Sinne dar (siehe 8.). Sollte dennoch eine Kündigung außerhalb der Widerrufsfrist geschrieben werden, ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückgezahlt werden. Individuelle Absprachen sind hier jedoch möglich. Bei minderjährigen Teilnehmern/innen muss die Anmeldung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Dieser wird durch die Zustimmung per online Verfahren automatisch Vertragspartner. Eine fristgerechte Begleichung der Trainingskosten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training. Die Platz- und Hallenordnung wie auch die Hausordnung der Tennisanlage auf der das Training stattfindet, sind für die Teilnehmer anzuerkennen und verbindlich.
- Im Anmeldeformular bereits vermerkt, findet sowohl in den Schulferien als auch an gesetzlichen Feiertagen (BW) und den vermerkten freien Trainingszeiten kein Training statt. An Brückentagen und an beweglichen Schulferientagen die auf einen Brückentag fallen, findet das Training statt. Bei Ferienstart unter der Woche (meist Sommerferien / Weihnachtsferien) findet das Training in der Regel bis Ende der Woche statt (individuelle Ausnahmen kommuniziert der Trainer / die Trainerin im Vorfeld). Der gebuchte Hallenplatz zum Training steht nur zur oben genannten Trainingszeit zur Verfügung.
- Um am Trainingsangebot der TBMF teilnehmen zu können, ist eine Vereinsmitgliedschaft zu der zum Training genutzten Tennisanlage verpflichtend (ausgenommen einmaliges Schnuppertraining). Zu Tenniscamps oder außerordentlichen Kursen ist für die Dauer der Teilnahme eine Mitgliedschaft nicht erforderlich, jedoch ist mit einem Aufpreis der Kursgebühr zu rechnen. Zum Mannschaftstraining sind solche berechtig, welche den ansässigen Verein im Wettkampfsport vertreten.
- Die TBMF ist bemüht Gruppenwünschen und Gruppengrößen gerecht zu werden. Dies ist jedoch abhängig von Trainerkapazitäten, Schülerkapazitäten / Homogenität, Zeitplänen, Platzkapazitäten wie auch dem Anstreben ein inhaltlich gutes Training anbieten zu können. Die finale Gruppenzusammenstellung, Uhrzeit und Tag des Trainings, wie auch die Auswahl des Trainers erfolgt ausschließlich über die TBMF. Entstehende Änderungen der Gruppenkonstellation und vor allem der Gruppengröße (unabhängig der Begründung) auch während des Trainingsbetriebes behält sich die TBMF vor.
- Bei Abwesenheit des Trainers / der Trainerin (Krankheit, Urlaub etc.) und gleichzeitig nicht gestellter Trainingsvertretung seitens der TBMF, kann der Hallenplatz (wenn vorhanden) von dem/der Teilnehmer*in (zu seiner/ihrer regulären Trainingszeit) auf eigene Gefahr genutzt werden. Im Rahmen dessen, werden die entsprechenden Trainingskosten erstattet, eine Rückerstattung der Hallenmiete kann jedoch nicht vorgenommen werden. Im Rahmen einer Trainervertretung kann diese ggf. auch an einem anderen Tag angeboten werden, einen zweiten alternativen Termin dazu oder eine Rückerstattung der Trainingskosten bei nicht Wahrnehmung des angebotenen Termins gibt es dazu nicht. Die TBMF ist berechtigt und bemüht, im Falle einer Verhinderung eines / einer Trainers/in (Krankheit, Urlaub etc. ) eine(n) andere(n) Trainer(in) einzusetzen. Es gelten die Preisbestimmungen des zu vertretenden Trainers / der zu vertretenden Trainerin.
- Trainingseinheiten: in den letzten 5 Minuten einer Einheit wird von den Teilnehmern/innen Platzpflege betrieben und der Gruppenwechsel findet statt. Bei schlechtem Wetter (Regen) und daraus resultierend nicht bespielbaren Plätzen oder Unwettergefahr entfällt grundsätzlich das Training (Sommersaison). Eine Rückerstattung der Trainingsgebühr erfolgt nicht. Die TBMF ist jedoch stets bemüht, bei freier Kapazität (orientiert am sportlichen Konzept des Vereins), in die Halle auszuweichen. Im laufenden Trainingsbetrieb und laut Ordnung des ansässigen Vereins, gilt eine „Rangordnung“ bzgl. der Hallennutzung : im Falle von Engpässen der Platzkapazität wird der Mannschaftsbetrieb primär bedient. Sekundär der Kinder - & Jugendbereich. Tertiär der private Trainingsbetrieb. Individuelle Absprachen sollen einem reibungslosen Verlauf verhelfen. Bei Außentemperatur ab 31 Grad (Sommersaison) obliegt der TBMF das Training auf den Außenplätzen einzustellen. Ein anderweitiges Trainings- oder Betreuungsangebot außerhalb des Außenplatzes bleibt jedoch bestehen. Die Kursgebühr hierzu wird in voller Höhe erhoben. Wird kein Gebrauch von diesem Angebot gemacht, so verfällt das Training / das Angebot. Eine Rückerstattung der Trainingsgebühr erfolgt nicht.
- Kann der Trainingsbetrieb der TBMF aufgrund von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Pandemie / Epidemie, verweigerter / verhinderter Zugang zum Gelände etc. nicht fortgeführt werden, so entfällt die Leistungsverpflichtung der TBMF.
- Trainingsstunden, an denen der / die Kursteilnehmer*in selbst nicht teilnehmen kann und diese versäumt (unabhängig der Begründung), können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden, dies betrifft auch Einzeltrainings. Die Leistungsverpflichtung seitens der TBMF entfällt (gemäß § 615 BGB). Das Training des einzelnen Teilnehmers / der Teilnehmerin kann grundsätzlich nicht übertragen werden. Ebenso ist ein gebuchter Gruppenunterricht nicht übertragbar. Sowohl der Anspruch auf das Trainingsentgelt wie auch der ggf. anfallenden anteiligen Hallenmiete bleibt bestehen. Im Falle von länger anhaltender Krankheit oder Verletzung des Teilnehmers / der Teilnehmerin und der daraus resultierenden Abwesenheit, strebt die TBMF eine gemeinsame Lösung dessen an. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht jedoch keineswegs. Dies betrifft auch bspw. Veränderungen des Stundenplans (Schule) oder Arbeitszeiten, auch hier strebt die TBMF jedoch eine gemeinsame Lösung an (bspw. Wechsel in eine andere Gruppe). Gebuchte Saison - und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn der/die Kursteilnehmer/in komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Einzelstunden / Privatstunden (auch private, individuell gebuchte Gruppenstunden) müssen 24 Stunden im Voraus zur geplanten Unterrichtseinheit bei nicht einhalten des Teilnehmers / der Teilnehmerin fristgerecht abgesagt werden. Andernfalls werden diese in voller Höhe privat in Rechnung gestellt.
- Die Aufsichtspflicht der TBMF für minderjährige Teilnehmer*innen beschränkt sich ausschließlich auf die Trainingsdauer. Die Eltern / Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Training zu gewährleisten. Die Kinder sind über die Eltern / Erziehungsberechtigten darüber informiert, dass sie den Trainingsbereich während des Unterrichts nicht eigenständig verlassen dürfen wie auch den Trainern im Rahmen des Trainings Folge leisten zu haben. Die TBMF behält es sich vor, Teilnehmer*innen nach vorheriger Abmahnung und weiterem nicht Folgeleisten, den/die Teilnehmer*in vom Unterricht auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses eines minderjährigen Kindes, ist dieses seitens der Eltern/ des Erziehungsberechtigtem im Voraus aufgeklärt, dass es die Anlage nicht ohne Elternteil / Erziehungsberechtigtem verlassen darf. Ein Ausschluss kann auch für die gesamte restliche Saison geltend gemacht werden. Eine Rückerstattung der Trainingskosten (für diese Stunde und die fortlaufende Saison) kann nicht erfolgen. Die Regelung gilt für alle Altersklassen.
- Die Teilnahme am Tennisunterricht erfolgt auf eigene Gefahr, die TBMF übernimmt keine Haftung für Sach-, Körper- und sonstige Schäden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der TBMF oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TBMF beruhen sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TBMF oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TBMF beruhen. Für liegengebliebene oder abhanden gekommene Gegenstände übernimmt die TBMF keine Haftung.
- Die Kursgebühren werden zu dem jeweiligen Unterrichtszeitraums dem/der Vertragspartner/-in zu den folgend dargestellten Perioden in Rechnung gestellt. : jährlich im Mai/Juni (Sommersaison) + Oktober/November (Wintersaison) (per Lastschriftverfahren, 7 Tage nach Rechnungsstellung ). Im Einzelfall kann die Kursgebühr in Rechnung gestellt werden, diese muss innerhalb des genannten Zahlungsziels auf das von der TBMF angegebene Konto beglichen werden. Gültig sind immer die Gesamtpreise der aktuellen Preisliste (versteht sich inkl. gültiger MwSt.). Bei von der Anmeldung abweichender Gruppenwunschgröße ist eine erneute Absprache erforderlich. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen (kleinere Trainingsgruppe), so gilt die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl, vorausgesetzt es kam zu einer Einigung bzgl. der neuen Gruppengröße. Bei keiner Einigung, kann es aufgrund einer nicht vorhandenen Alternative zu einem Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin kommen. Die Teilnehmergebühr für Teilnehmer einer Gruppe, deren Gruppengröße mehr ist als 4 Teilnehmer pro Gruppe, wird die Gebühr um diese Anzahl pro Teilnehmer, ab dem Zeitpunkt zu dem der Teilnehmer hinzugestoßen ist geschmälert. Die Teilnehmergebühr bleibt der Preisliste zu entnehmen. Kommt es während der Saison zu einer Gruppenerweiterung, so werden die bereits gezahlten Beiträge anteilig an die Gruppenmitglieder bearbeitet / angepasst und zurückerstattet. Ausgenommen hiervon sind Stunden, zu denen ein weiterer Teilnehmer zu einem einmaligen Probetraining erscheint. Dem nachträglich beigefügtem Teilnehmer wird eine (aus den oben genannten Gründen) Bearbeitungsgebühr i.H.v. 5€ berechnet.
- Mit Teilnahme an dem Unterricht der TBMF, sowie mit Unterzeichnung bzw. Versendung des Anmeldeformulars in elektronischer Form („Sportision“), werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Dies betrifft auch die AGB Formulierung unter der Rubrik “Dateien” und dessen Hinweis. Bei der Anmeldung / Buchung per Internet muss der /die Teilnehmer/in drei spezifische Felder zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Widerrufsrecht und den Datenschutzbestimmungen anklicken und damit zustimmen. Damit erklärt er, dass er die oben genannten Bestimmungen zu Kenntnis genommen hat und dies in vollem Umfang akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hier von nicht berührt.
- Die TBMF ist berechtigt, Bildmaterial aus dem Trainingsbetrieb (auch Camps und Events) zu eigenen Werbezwecken auf Internetseite und Sozialen Medien zu verwenden, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch bei Anmeldung erfolgt.
Die AGB, das Widerrufsrecht und die Datenschutzbestimmungen finden Sie unter „Dateien“ im online Anmeldeformular. Stand: Juli 2026