Tennis-Schule René Jörg – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Allen Geschäften mit der Tennis-Schule René Jörg (weiter als TS) liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
2. Vertragsschluss
2.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der TS geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die TS schriftlich bestätigt werden.
2.2. Der Vertrag mit der TS kommt nach einer schriftlichen Anmeldung inklusive Unterschrift und durch die Abgabe der Anmeldung zustande (dazu gehört auch die Bestätigung per E-Mail). Ab der 1. Trainingseinheit gilt diese als abgeschlossen ohne eine Kündigungsmöglichkeit während des Kurses.
2.3. Die TS ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
2.4. Bei Zustandekommen des Vertrags werden die AGB`s anerkannt.
3. Trainingsentgelt
Das Trainingsentgelt beträgt pro Stunde 46 Euro, der Betrag wird durch die Anzahl der Teilnehmer pro Stunde geteilt. Das Trainingsentgelt ist sofort nach Eingang der Rechnung fällig. Die Entrichtung aller anderen Stunden- und Kursgebühren erfolgt im Voraus. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden. Sollte nach schriftlicher Aufforderung zum Zahlungstermin keine Zahlung erfolgt sein, so ist die TS berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen, oder den Teilnehmer aus dem Kurs raus zunehmen.
4. Trainingsorganisation und Teilnahme
4.1. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei und vier Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
4.2. Die TS kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Wünsche hinsichtlich der Gruppengröße werden versucht umzusetzen, können aber nicht garantiert werden.
4.3. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn Kursteilnehmer komplett oder für die Saison ausfällt.
4.4. Trainingseinheiten, die durch Krankheit, Verletzungen oder sonstigen Fehlen der Spielerinnen und Spieler nicht wahrgenommen werden können, entfallen ersatzlos. Bei Krankheiten bzw. Verletzungen, die mehr als 4 Wochen andauern, müssen die ersten 4 Wochen nach Mitteilung über die Krankheit/Verletzung an die TS voll bezahlt werden.
Danach werden die durch Krankheit oder Verletzung nicht wahrgenommenen Einheiten nicht berechnet und auf die anderen Kinder (Spieler) verrechnet, bzw. die Trainingseinheit verkürzt.
4.5. Sollte ein Spieler/-in sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainierstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der TS. Eine Verrechnung /Bereinigung der Rechnung erfolgt nicht. Die Kursgebühren müssen zwischen Trainingsteilnehmer und Ersatzspieler verrechnet werden.
4.6. Die Wahl des Trainers ist der TS vorbehalten.
4.7. Ist ein Trainerwechsel erforderlich, wird der Tennisunterricht trotzdem in gewohnter Weise weitergeführt. Dasselbe gilt für Vertretungen bei Krankheit oder längerer Abwesenheit des Tennistrainers.
5. Aufsicht von Kindern
5.1. Unserer Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor und nach dem Tennistraining keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
5.2. Informieren sie bitte ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten ist. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
5.3. Ausschluss vom Training
Der Trainer behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn trotz Ermahnungen und Anweisungen des Trainers keine Folge geleistet oder das Training gestört wird. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern-/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich bleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern-/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
6. Haftung
Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr (Verantwortung). Der Tennistrainer übernimmt keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, z.B. Vorsatz. Der Trainer übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
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