Die Tennis-Samurai-Schule GbR behält sich das Recht vor, Teilnehmer in Gruppen von 3 bis 6 Personen einzuteilen, um ein möglichst homogenes Trainingsniveau zu gewährleisten. Gruppen mit mehr als 6 Teilnehmern werden nach Möglichkeit vermieden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gewünscht.
Die angegebenen Preise für das Jahrestraining gelten pro Monat und Teilnehmer. Das Training umfasst ca. 37–38 Wochen im Zeitraum 06.10.2025 – 26.09.2026.
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien in Baden-Württemberg findet kein reguläres Training statt.
Ein Anspruch auf die Betreuung durch einen bestimmten Trainer besteht nicht. Fällt ein Training wegen Krankheit oder Verhinderung eines Trainers aus, kann die Tennis-Samurai-Schule das Training absagen. In diesem Fall werden ausgefallene Stunden anteilig (ohne Hallenkosten) erstattet. Die Schüler können den Platz jedoch zum freien Spielen nutzen.
Ein Rücktritt von einem gebuchten Kurs bzw. Tennisprogramm ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahme:
Bei einer länger andauernden Erkrankung von mehr als acht Wochen kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Kurs- bzw. Trainingsgebühr zur Hälfte erstattet werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Mitgliedschaft in einem der kooperierenden Tennisvereine verpflichtend. Teilnehmer sind somit Mitglied sowohl im Verein als auch in der Tennisschule Samurai. Die Daten der Tennisschule werden auch an den Verein gesendet.
Teilnehmer können aus disziplinarischen Gründen zeitweise oder dauerhaft vom Training ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Haftung der Tennis-Samurai-Schule GbR ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für mitgebrachte Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Tennisschule stellt bei Bedarf Leihschläger für das Training zur Verfügung.
Während des Trainings können Fotos und Videos erstellt werden. Diese dienen ausschließlich internen Zwecken, der Veröffentlichung auf der Website sowie auf Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram) der Tennisschule.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Teilnahme an WhatsApp-Gruppen kann aus organisatorischen Gründen erforderlich sein.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für die Verwaltung der Tennisschule sowie für die Weitergabe an den jeweiligen Verein verwendet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
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