1) Integration der AGB/Vertragsabschlüsse
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der BSA (Inhaber: Sandro Beutnagel, Steinfurther Hauptstraße. 36a, 61231 Bad Nauheim).
Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur mit gültigem Vertrag/Anmeldung über die saisonale Anmeldemaske (Sportision) möglich. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch dieses Bestätigungstool jeden Teilnehmers beziehungsweise, wenn diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigter(n), sowie der Bestätigung von der BSA zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die BSA schriftlich bestätigt werden. Die BSA ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Beutnagel Sports Administration GmbH & Co.KG anerkannt und ist damit die Grundlage des jeweiligen Vertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.
2) Trainingsmodelle
Die Beutnagel Sports Administration GmbH & Co.KG bietet Gruppentraining, Mannschaftstraining, Privattraining und andere Events/Veranstaltungen an.
Jeder Teilnehmer wird je nach Leistungsniveau und Alter, in einer entsprechenden Gruppe zugeteilt bzw. eingeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jeder Zeit durch die BSA vorgenommen werden.
In folgenden Zeiträumen findet jeweils kein Training statt:
In der dritten und vierten Ferienwoche der Sommerferien (Hessen), sowie in den ersten zwei Winterferienwochen (Hessen).
Die Sommersaison startet jedes Jahr gegen Ende April. Diese geht zu meist bis Ende September/Anfang Oktober eines Jahres (abhängig der Medenspiele und Start der Winter Abos/Hallenöffnung).
Die Wintersaison erstreckt sich zu meist von 26-28 Wochen.
3) Spielzeit und Tarifabwicklung
Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt 60 Minuten (inkl. Bälle sammeln und Platzpflege). Die Beträge von der BSA werden zum jeweils 1. des Monats im Voraus fällig. Die Beitragszahlung erfolgt für die Verwaltungsvereinfachung per Einzugsermächtigung. Der Beitrag ist spätestens bis zum 2. des jeweiligen Monats fällig. Kann das Geld nicht eingezogen werden, wird eine Gebühr von 5€ von der Die Beutnagel Sports Administration GmbH & Co.KG erhoben. Bei Rechnungsstellung fallen 10€ Mehrkosten pro Trainierende/r für den Kunden an. Ist der Trainingsbetrag bis zum 10. des Monats nicht auf unserem Konto eingegangen, können wir den/die Teilnehmer/in bis zum Zahlungseingang vom Training ausschließen. Der bestehende Trainingsvertrag und der vereinbarte Beitrag bleiben in diesem Fall unberührt.
Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem bestimmten Trainer/in zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die BSA bemüht sich aber, ihren Wünschen bezüglich der Trainer/in nachzukommen. Erfolgt eine Absage später als 24 Stunden (Privatstunde/Einzeltraining) vor Beginn der angesetzten Stunde, gilt diese Übungseinheit als durchgeführt und wird mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
Die BSA nutzt verschiedene Tennisanlagen und Tennishallen im Rhein Main Gebiet. Ein Trainingsortwechsel (egal ob Tennishalle oder Außenanlage) ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Die BSA bietet in allen Ferien Ball & Racket und Tennis-
Camps an. Die Anmeldungen per eingerichtete Onlineplattform oder der erwähnten Anmeldemaske sind verbindlich. Die Trainingsanmeldung gilt immer nur saisonal (5 Monate Sommer und 7 Monate Wintertraining). Wird eine Anmeldung beispielsweise zu der Mitte eines Monats getätigt, wird der zu berechnende Monat nur anteilig berechnet und ab dem ersten des Folgemonats zu den vereinbarten Trainingskonditionen eingezogen oder in Rechnung gestellt. Bei Zahlung mit Vorkasse per PayPal (Zahlungsmethode wählbar), erhält der Kunde 3% Skonto.
4) Durchführung des Hallens/Wintertrainings und die Verpflichtung beider Parteien bei außerplanmäßigen Gegebenheiten (Beispiel: Corona Krise)
Die BSA bietet über einen Zeitraum von 28-30 Wochen in seinen angemieteten Tennishallen die bekannten Tenniskurse/Abos an. Die dazugehörige Anmeldung/Anmeldetool-maske findet zu meist kurz nach den Sommerferien statt. Die einmalige Gebühr des Hallen Abos wird durch die Anzahl der Gruppenteilnehmer geteilt. Die dazugehörige Abrechnung findet zu meist Ende September/Anfang Oktober statt. Hierbei behält sich die BSA vor, auch in Bezug auf neu entstandenen Krisensituationen seine Trainingsmodelle/Programme (beispielsweise – Verkleinerung von Trainingsgruppen oder ein rollierendes Einzeltrainings-System) durchführen zu können. Somit besteht nach der Beschlusslage der Bundesregierung kein Anspruch auf Verweigerung der Zahlungspflicht oder einer außerordentlichen Kündigung. Den vor der Krise bestätigte Vertrag des Trainingsteilnehmers und der Die Beutnagel Sports Administration GmbH & Co.KG bleibt somit bestehen und unberührt.
5) Trainingsausschluss
Die BSA behält sich vor, Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus den oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.
6) Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten und plötzlichen Unbespielbarkeit des Platzes wird Athletiktraining, Taktiktraining, Theorietraining und Koordinationstraining durchgeführt. Einzel-/Privattrainingstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. In diesem Fall oder bei Unbespielbarkeit des Platzes wird die Einzeltrainingsstunde nachgeholt. Geschieht dies aus Gründen, die das Team nicht zu vertreten hat, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison ab einen Zeitraum von vier Wochen (Vorlage eines ärztlichen Attests) ausfallen, behält sich die BSA das Recht vor, den Trainingsvertrag still zu legen. Es besteht kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.
Die von der BSA abgesagten Stunden werden in den letzten zwei September- Wochenenden in den Nachholblöcken nachgeholt.
7) Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings (+/- 15 Minuten vor und nach dem Training). Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich ins Training zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers/in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
8) Kündigung
Es besteht keine Kündigungsverpflichtung, sondern nur die saisonale Anmeldeverpflichtung, um am Training teilnehmen zu können. Besteht keine gültige Anmeldung über unsere Tools kann kein Training in Anspruch genommen werden.
9) Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Die Beutnagel Sports Administration GmbH & Co.KG übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. Die BSA übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, sind der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden von der BSA durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.
10) Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind uns spätestens 7 Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
11) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.
Zudem bestätigen sie, dass die Beutnagel Sports Administration GmbH & Co.KG (Fotos, Gruppenfotos) meiner Person für Werbezwecke verwenden darf.
Zudem bestätige ich, dass meine E-Mail Adresse für die Verbesserung der Kommunikation der BSA zur Verfügung gestellt wird.
Meine Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos kann ich jederzeit wiederrufen.
Schlussbestimmung
Sollte ein Punkt in den AGBs nichtig sein, so führt dies nicht zur
Nichtigkeit der gesamten AGBs.
Öffentlichkeitswirksam wird die Tennisschule "Tennis Move" genannt, was mit der Tennis Move GmbH & Co. KG abgestimmt und vertraglich vereinbart ist.
12) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Amtsgericht Friedberg
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