1. Laufzeit:
Mit der Anmeldung zum Training beim TC Korbach bietet der Kunde den Abschluss eines Trainingsvertrages an. Der Verein nimmt das Angebot entweder ausdrücklich oder durch Beginn des Trainings an. Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen ist, gelten folgende Preise:
Trainingskosten Sommer 2026
5er Gruppe Riex 120 Euro
4er Gruppe Riex 150 Euro
3er Gruppe Riex 200 Euro
2er Gruppe Riex 300 Euro
5er Gruppe Kares 120Euro
4er Gruppe Kares 150 Euro
3er Gruppe Kares 200 Euro
2er Gruppe Kares 300 Euro
6er Gruppe Zürker 75 Euro
5er Gruppe Zürker 90 Euro
4er Gruppe Zürker 112,50Euro
3er Gruppe Zürker 150 Euro
2er Gruppe Zürker 225 Euro
5er Gruppe Barriga 75 Euro
4er Gruppe Barriga 94 Euro
3er Gruppe Barriga 125 Euro
2er Gruppe Barriga 187,50 Euro
5er Gruppe Wilke 60 Euro
4er Gruppe Wilke 75 Euro
3er Gruppe Wilke 100Euro
2er Gruppe Wilke 150 Euro
5er Gruppe Luzie, Justus Zürker 38 Euro
4er Gruppe Luzie, Justus Zürker 47 Euro
3er Gruppe Luzie, Justus Zürker 63 Euro
2er Gruppe Luzie, Justus Zürker 94 Euro
6er Gruppe Müller, Seuthe 50 Euro
5er Gruppe Müller, Seuthe 60 Euro
4er Gruppe Müller, Seuthe 75 Euro
3er Gruppe Müller, Seuthe 100 Euro
2er Gruppe Müller, Seuthe 150 Euro
Trainingszeitraum
04.05.26 - 25.09.26 ohne Ferien.
Eine Nachholwoche vom 28.09.2026 bis 02.10.2026
Der Vertrag gilt jeweils für die laufende Sommer-/Wintersaison und endet danach automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppeneinteilung oder Trainerzuteilung. Der Verein ordnet den verschiedenen Gruppen einen Trainer zu. Die Zuteilung erfolgt unter Gesichtspunkten wie Leistungsniveau, Alter, Trainingszeit. Wünsche der Trainingsteilnehmer werden hierbei von den Trainern berücksichtigt, soweit möglich, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
2. Kosten:
Die unter Ziffer 1. genannten Kosten verstehen sich als abschließend inklusive der Hallenkosten in der Wintersaison.
3. Aufsicht bei Kindern:
Die Aufsichtspflicht der Trainer bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Diese können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine weitere Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Trainingsteilnehmer sind darüber zu informieren, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer zu folgen. Die Trainer und der TC Korbach übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training:
Die Trainer behalten sich vor in Absprache mit den Jugendwarten, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in diesem Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
5. Ausgefallene Stunden:
Trainingseinheiten, die durch Verschulden des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden (z. B. Krankheit oder private Termine), können weder nachgeholt noch erstattet werden. Ist der Tennisplatz aufgrund von Witterungseinflüssen (z. B. Regen) oder aus anderen Gründen nicht bespielbar, behalten sich die Trainer vor, ein Alternativprogramm im Clubhaus durchzuführen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Entfällt eine Trainingseinheit aus Gründen, die weder die Trainer noch der TC Korbach zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, kurzfristige Platzsperren), besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung. Von den Trainern abgesagte Trainingseinheiten werden nach Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Müssen Trainingseinheiten aufgrund von Witterungseinflüssen nach Beginn abgebrochen werden, gelten sie als durchgeführt und werden nicht nachgeholt. Kann ein Teilnehmer aufgrund einer längerfristigen Verletzung oder Krankheit dauerhaft nicht mehr am Training teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühren oder auf Nachholung der versäumten Trainingseinheiten.
6. Covid 19:
Sollte die Sportstätte aufgrund eines Lockdowns geschlossen werden, müssen die bis dahin entstanden Kosten von den Trainingsteilnehmern bezahlt werden.
7. Zahlung:
Die Zahlung der Trainingsgebühr erfolgt nach Ankündigung zu Beginn der jeweiligen Saison durch den TC Korbach per Einzugsermächtigung.
8. Termine:
In den hessischen Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Training statt.
9. Haftung:
Unsere Haftung ist ausgeschlossen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung unsererseits steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
10. Datenschutz:
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von den beauftragten Trainern und vom TC Korbach genutzt werden, um die gesamte Organisation des Trainings zu gewährleisten., wie z.B. Termine abzusprechen und die Bezahlung zu organisieren. Nach Beendigung des Vertrages ist der TC Korbach berechtigt, die Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
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