SWAT x Nigge

Tennis - Münster


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben bei jedem Angebot der SWATxNigge

Academy Gültigkeit. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig,

wenn sie durch SWATxNigge schriftlich bestätigt werden.


2. Vertragsschluss

• Der Vertrag mit der SWATxNigge Academy kommt nach Anmeldung durch die Website

oder mündliche Vereinbarung mit Trainern zustande.

• SWATxNigge ist sehr engagiert auf Wünsche und Vorlieben der Kunden bzgl. der

Teilnehmerzahl in Gruppen einzugehen. Aus organisatorischen Gründen (z.B.:

aufgrund von fehlenden oder (auf die spielerische Qualität bezogen) nicht

adäquaten Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die

Trainingskosten entsprechend durch die tatsächlichen Teilnehmer/-innen geteilt.

• SWATxNigge ist in der Annahme der Trainingsanmeldung frei.

• Die AGB werden bei Zustandekommen des Vertrages durch den Kunden

anerkannt.

• Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum

und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle

Rechnungsbetrag für die jeweilige Saison zu entrichten. Eine Rückerstattung

bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

• Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine, auf denen das

Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer/-innen

verbindlich.


3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-und Einzeltraining, sowie

Camps und Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppentraining besteht aus zwei bis

maximal sechs Spielern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer

Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o.ä.

und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die SWATxNigge teilt die Gruppen nach

praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann

die Einteilung geändert werden. Der Schüler bzw. seine gestzlichen Vertreter stimmen

mit der Anmeldung einer eventuell notwendigen Umstrukturierung der Gruppengröße

von + - 1 Person zu. Das kann sich auf die Kosten auswirken, da die Gruppengröße nicht

mehr der zum Anmeldezeitpunkt vereinbarten entspricht.

Selbstverständlich ist die SWATxNigge offen für die Wünsche ihrer Kunden und stets an der

Verbesserung der Trainingsqualität interessiert. Wünsche und Anregungen können somit

nur im Trainingsbetrieb praktisch integriert werden, wenn sie offen und ehrlich geäußert

werden. Dazu möchte die SWATxNigge Academy hiermit ausdrücklich auffordern.

3.1 Durchführung des Trainings

• Nach der online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine

Terminabsprache. Termine werden bei der online Anmeldung angegeben und

gelten als wirksam, wenn SWATxNigge Tennis diese einhalten kann. Sollte SWATxNigge zu

den angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative

Termine Absprache gehalten.

• Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.

• Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht

seitens der Trainingsteilnehmer/-innen nicht. SWATxNigge bittet an dieser Stelle bereits um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen die Zuteilung der Trainer/-

innen und Gruppen allein in der Hand von SWATxNigge liegt. Falls es aus

organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der SWATxNigge Academy gestattet,

auch während der Saison bei besonderen Umständen einen Trainerwechsel

vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. SWATxNigge ist bestrebt solche

Wechsel möglichst zu vermeiden, um für die Trainingsteilnehmer/-innen keine

unnötigen Diskontinuitäten darzustellen. Bei der Trainerzuteilung versucht die

SWAT Academy auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer/-innen nach

Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

• Probetraining ist nach Absprache mit SWATxNigge jederzeit für Nichtmitglieder/-innen

nach gesonderten Konditionen möglich. Das Gleiche gilt für Camps, Einzel- und

Intensivkurse.

3.2 Trainingskosten

Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im

Voraus zu bezahlen. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten bezahlt

werden. Es gilt die aktuelle Preisliste des Halleneigentümers / Vermieters. Das

vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei

Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks fällig. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6

% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Basiszins anzusetzen. Die Hallenkosten sind

auch in den Ferien vom Kunden zu tragen, er hat jedoch die Möglichkeit die Halle

entsprechend des Abbonements in den Ferien zum Freispiel zu nutzen.


4. Publizierung Internet

Die Teilnehmer/-innen eines Tenniskurses, Tennis-Camps, Tennisurlaubs oder

sonstigen Events stimmen mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung von

SWATxNigge Tennis zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage von SWATxNigge

Tennis sowie auf den entsprechenden Facebook- und Instagramplattformen von SWATxNigge

veröffentlicht werden dürfen.


5. Ausgefallene Stunden - Einzel- und Gruppentrainings

Sofern im Rahmen des individuellen Einzel- und Gruppentrainings vereinbarte

Trainingstermine vom Schüler termin- oder verletzungsbedingt nicht eingehalten werden

können, hat der Schüler keinen Anspruch auf Ersatz bzw. Erstattung der Stunde.

Dauerhafte Trainingsstunden sind nicht nachzuholen, Einzeltraining bleibt

ausgenommen: Wenn ein Training fristgerecht, d.h. 48 Stunden vor Training durch den

Schüler rechtzeitig abgesagt worden ist, so kann die Stunde einmal pro Saison nach

Absprache mit dem Trainier nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt,

einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bei einer

Absage durch den Schüler/-in bestehen. Bei witterungsbedingtem* Ausfall ist vom

Trainierenden die Hälfte des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Ein Anspruch auf einen

Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht. Eine Anmeldung für das Sommer bzw.

Wintertraining muss in jedem Fall vom Kunden bis zum Ende der Saison getragen

werden, da die finanziellen Auswirkungen auf den Rest der Gruppe nicht zu

verantworten sind. SWATxNigge kann und wird aus Kulanz versuchen im Sinne des Kunden zu

handeln.

5.1 Ausgefallene Stunden - Gruppentrainings

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen

Gründen von Kursteilnehmer/-innen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt

unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der

in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.5.2 Kosten Vertretungsstunden

Sollte ein(e) Vertretungstrainer/-in die von ihnen gebuchte Stunde durchführen, gelten

die normalen Konditionen. Innerhalb eines Blocks kann bis zu dreimal ein(e)

Vertretungstrainer/-in eingesetzt werden. Sollte es sich um einem längerfristigen

Vertretungszeitraum handeln, werden die Kosten auf die jeweilige Qualitätsstufe des

Trainers / der Trainerin umgerechnet.


6. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht von SWATxNigge für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer

des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den

Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer/-innen Folge

zu leisten haben. Von Seiten der SWATxNigge wird außerhalb des Trainings keine Haftung

übernommen.


7. Ausschluss vom Training

SWATxNigge behält sich vor, Trainingsteilnehmer/-innen aus einer Gruppe auszuschließen,

wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers/ der Trainerin

keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis

zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In

diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des

(anteiligen) Trainingsentgelts.


8. Gutscheine

Die Erstellung von Gutscheinen erfolgt erst nach Geldeingang. Eine Barauszahlung ist

nicht möglich, bei Wunsch kann eine andere Leistung als die, die dem Gutschein

entspricht vereinbart werden. Ein Gutschein kann mit zusätzlich gebuchten Leistungen

vor Ort verrechnet werden. Sollte bei einem Gutschein der Wert für eine Wunsch-

Anwendung nicht ausreichen, kann die Differenz direkt vor Ort in bar beglichen werden.

Gutscheine sind übertragbar und behalten ein Jahre ihre Gültigkeit.


9. Haftung

Für alle von SWATxNigge organisierten Kurse und Veranstaltungen schließt die Academy

jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf

eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann SWATxNigge Tennis nicht

haftbar gemacht werden. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender

Leistung sind SWATxNigge Tennis spätestens am 2. auf den folgenden Tag der

Trainingsstunde schriftlich via Email mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der

Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.


10. Versicherung

Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert

mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und

eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine

gesundheitlichen Bedenken bestehen.


11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer

Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten

für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so

werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

Wir schützen deine Daten!

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