1. Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben bei jedem Angebot der SWATxNigge
Academy Gültigkeit. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig,
wenn sie durch SWATxNigge schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsschluss
• Der Vertrag mit der SWATxNigge Academy kommt nach Anmeldung durch die Website
oder mündliche Vereinbarung mit Trainern zustande.
• SWATxNigge ist sehr engagiert auf Wünsche und Vorlieben der Kunden bzgl. der
Teilnehmerzahl in Gruppen einzugehen. Aus organisatorischen Gründen (z.B.:
aufgrund von fehlenden oder (auf die spielerische Qualität bezogen) nicht
adäquaten Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die
Trainingskosten entsprechend durch die tatsächlichen Teilnehmer/-innen geteilt.
• SWATxNigge ist in der Annahme der Trainingsanmeldung frei.
• Die AGB werden bei Zustandekommen des Vertrages durch den Kunden
anerkannt.
• Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum
und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle
Rechnungsbetrag für die jeweilige Saison zu entrichten. Eine Rückerstattung
bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
• Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine, auf denen das
Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer/-innen
verbindlich.
3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-und Einzeltraining, sowie
Camps und Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppentraining besteht aus zwei bis
maximal sechs Spielern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer
Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o.ä.
und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die SWATxNigge teilt die Gruppen nach
praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann
die Einteilung geändert werden. Der Schüler bzw. seine gestzlichen Vertreter stimmen
mit der Anmeldung einer eventuell notwendigen Umstrukturierung der Gruppengröße
von + - 1 Person zu. Das kann sich auf die Kosten auswirken, da die Gruppengröße nicht
mehr der zum Anmeldezeitpunkt vereinbarten entspricht.
Selbstverständlich ist die SWATxNigge offen für die Wünsche ihrer Kunden und stets an der
Verbesserung der Trainingsqualität interessiert. Wünsche und Anregungen können somit
nur im Trainingsbetrieb praktisch integriert werden, wenn sie offen und ehrlich geäußert
werden. Dazu möchte die SWATxNigge Academy hiermit ausdrücklich auffordern.
3.1 Durchführung des Trainings
• Nach der online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine
Terminabsprache. Termine werden bei der online Anmeldung angegeben und
gelten als wirksam, wenn SWATxNigge Tennis diese einhalten kann. Sollte SWATxNigge zu
den angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative
Termine Absprache gehalten.
• Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
• Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht
seitens der Trainingsteilnehmer/-innen nicht. SWATxNigge bittet an dieser Stelle bereits um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen die Zuteilung der Trainer/-
innen und Gruppen allein in der Hand von SWATxNigge liegt. Falls es aus
organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der SWATxNigge Academy gestattet,
auch während der Saison bei besonderen Umständen einen Trainerwechsel
vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. SWATxNigge ist bestrebt solche
Wechsel möglichst zu vermeiden, um für die Trainingsteilnehmer/-innen keine
unnötigen Diskontinuitäten darzustellen. Bei der Trainerzuteilung versucht die
SWAT Academy auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer/-innen nach
Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
• Probetraining ist nach Absprache mit SWATxNigge jederzeit für Nichtmitglieder/-innen
nach gesonderten Konditionen möglich. Das Gleiche gilt für Camps, Einzel- und
Intensivkurse.
3.2 Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im
Voraus zu bezahlen. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten bezahlt
werden. Es gilt die aktuelle Preisliste des Halleneigentümers / Vermieters. Das
vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei
Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks fällig. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6
% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Basiszins anzusetzen. Die Hallenkosten sind
auch in den Ferien vom Kunden zu tragen, er hat jedoch die Möglichkeit die Halle
entsprechend des Abbonements in den Ferien zum Freispiel zu nutzen.
4. Publizierung Internet
Die Teilnehmer/-innen eines Tenniskurses, Tennis-Camps, Tennisurlaubs oder
sonstigen Events stimmen mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung von
SWATxNigge Tennis zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder auf der Homepage von SWATxNigge
Tennis sowie auf den entsprechenden Facebook- und Instagramplattformen von SWATxNigge
veröffentlicht werden dürfen.
5. Ausgefallene Stunden - Einzel- und Gruppentrainings
Sofern im Rahmen des individuellen Einzel- und Gruppentrainings vereinbarte
Trainingstermine vom Schüler termin- oder verletzungsbedingt nicht eingehalten werden
können, hat der Schüler keinen Anspruch auf Ersatz bzw. Erstattung der Stunde.
Dauerhafte Trainingsstunden sind nicht nachzuholen, Einzeltraining bleibt
ausgenommen: Wenn ein Training fristgerecht, d.h. 48 Stunden vor Training durch den
Schüler rechtzeitig abgesagt worden ist, so kann die Stunde einmal pro Saison nach
Absprache mit dem Trainier nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt,
einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bei einer
Absage durch den Schüler/-in bestehen. Bei witterungsbedingtem* Ausfall ist vom
Trainierenden die Hälfte des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Ein Anspruch auf einen
Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht. Eine Anmeldung für das Sommer bzw.
Wintertraining muss in jedem Fall vom Kunden bis zum Ende der Saison getragen
werden, da die finanziellen Auswirkungen auf den Rest der Gruppe nicht zu
verantworten sind. SWATxNigge kann und wird aus Kulanz versuchen im Sinne des Kunden zu
handeln.
5.1 Ausgefallene Stunden - Gruppentrainings
Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen
Gründen von Kursteilnehmer/-innen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt
unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der
in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.5.2 Kosten Vertretungsstunden
Sollte ein(e) Vertretungstrainer/-in die von ihnen gebuchte Stunde durchführen, gelten
die normalen Konditionen. Innerhalb eines Blocks kann bis zu dreimal ein(e)
Vertretungstrainer/-in eingesetzt werden. Sollte es sich um einem längerfristigen
Vertretungszeitraum handeln, werden die Kosten auf die jeweilige Qualitätsstufe des
Trainers / der Trainerin umgerechnet.
6. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht von SWATxNigge für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer
des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den
Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer/-innen Folge
zu leisten haben. Von Seiten der SWATxNigge wird außerhalb des Trainings keine Haftung
übernommen.
7. Ausschluss vom Training
SWATxNigge behält sich vor, Trainingsteilnehmer/-innen aus einer Gruppe auszuschließen,
wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers/ der Trainerin
keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis
zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In
diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des
(anteiligen) Trainingsentgelts.
8. Gutscheine
Die Erstellung von Gutscheinen erfolgt erst nach Geldeingang. Eine Barauszahlung ist
nicht möglich, bei Wunsch kann eine andere Leistung als die, die dem Gutschein
entspricht vereinbart werden. Ein Gutschein kann mit zusätzlich gebuchten Leistungen
vor Ort verrechnet werden. Sollte bei einem Gutschein der Wert für eine Wunsch-
Anwendung nicht ausreichen, kann die Differenz direkt vor Ort in bar beglichen werden.
Gutscheine sind übertragbar und behalten ein Jahre ihre Gültigkeit.
9. Haftung
Für alle von SWATxNigge organisierten Kurse und Veranstaltungen schließt die Academy
jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf
eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann SWATxNigge Tennis nicht
haftbar gemacht werden. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender
Leistung sind SWATxNigge Tennis spätestens am 2. auf den folgenden Tag der
Trainingsstunde schriftlich via Email mitzuteilen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der
Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt.
10. Versicherung
Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert
mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und
eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine
gesundheitlichen Bedenken bestehen.
11. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer
Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten
für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so
werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
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