S.V. Berliner Bären e.V., Abteilung Tennis

Tennis - Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Tennistrainingsbetrieb (Training, Camps, Kurse, Schultennis AG, Unitennis) der S.V. Berliner Bären e.V. (nachfolgend “SVBB” genannt), Abteilung Tennis, Göschenstr. 7-9, 13437 Berlin-Wittenau.


1. Geltung


1.1 Allen Geschäften mit der SVBB liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die SVBB schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss und Vertragsdauer


2.1 Der Vertrag mit der SVBB kommt nach schriftlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung zustande und gilt durch die Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings als abgeschlossen. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt.


2.2 Voraussetzung für die Teilnahme am Tennistraining ist eine aktive Mitgliedschaft bei der SVBB. Diese Mitgliedschaft muss in der Geschäftsstelle Tennis der SVBB bzw. online für das jeweilige Jahr der Teilnahme am Training abgeschlossen werden.


2.3 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


2.4 Tenniscamps gelten bei Reservierung sieben Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.


2.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der SVBB sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.


3. Trainingsorganisation


3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Leistungstraining. Das Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei bis maximal sechs Spielern pro Trainer durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schlechtwetter (in einer festen Halle), Ballschule, Kidstennis, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.


3.2 Die SVBB kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und Einteilungen ändern. Auf die Wünsche unserer Kunden versuchen wir nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen, sie sind aber nicht bindend.


3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu zeitlichen Änderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene geringere Teilnehmeranzahl.


3.4 Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Rechtzeitig abgesagte Einzelstunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Bei Abonnements entfällt die Möglichkeit der Absage der jeweiligen Stunde. Im Rahmen des Einzel- und Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bei Einzel- und Gruppenkursen bestehen. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Von der SVBB abgesagte Stunden, sowohl das Einzel-, als auch das Gruppentraining werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.


3.5 Sollte ein Spieler sein Training nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit dem jeweiligen Trainer. Diese Möglichkeit gilt auch für Kurse, Camps etc.

Stellt der/die Spieler/in keinen Ersatz, so ist die gebuchte Einheit für ihn/sie trotzdem kostenpflichtig.

In jedem Fall bleibt die Kostenpflicht beim ursprünglich Buchenden.


3.6 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.


3.7 Wir richten unsere Trainingstermine nach den Berliner Schulferien und Feiertagen. Auf Schüler, die andere Ferienzeiten haben, können wir hierbei keine Rücksicht nehmen.


3.8 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training in Form eines Alternativprogramms (Konditionstraining oder Theorieunterricht in der Halle oder im Clubhaus) statt.


3.9. Bei Buchung von Training im Winter besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Hallenplatz/Belag.


4. Bestimmungen Trainingsdurchführung


4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten (bei Kursen, wie in der Preisübersicht angegeben). Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Daher beläuft sich auf Sand die Einheit abzüglich dieser Platzpflege (ungefähr 5 Minuten vor Ende der Einheit).


4.2 Die Wahl des Trainers ist der SVBB vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, darf die SVBB auch während der Saison einen Trainerwechsel vornehmen.


4.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Sportbekleidung angetreten werden. Die SVBB behält sich Schadenersatzansprüche bei falschem Schuhwerk vor.


4.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.


4.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten, es sei denn, der Trainer stimmt dem ausdrücklich zu.


4.6 Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.


4.7 Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.


5. Aufsicht von Kindern


5.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn abzugeben und auch pünktlich auf der Tennisanlage wieder in Empfang zu nehmen.


5.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.


6. Inkasso


6.1 Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten gem. Buchungssystem.


6.2 Die Kursgebühren sind vor dem Unterrichtsbeginn oder mit Rechnungsstellung (monatlich) zu entrichten. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden und muss bis zum Ende (monatlich) bezahlt werden.

6.3 Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die SVBB berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.


7. Haftung


7.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die SVBB haftet nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.


8. Datenschutz


8.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.


8.2 Die SVBB ist berechtigt, das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite sowie Social Media zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

                                                                                                                                                       Stand: Februar 2024

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