Sportclub SAFO Frankfurt e. V.

Tennis - Frankfurt am Main


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2022

 

1. Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit der SAFO Base & Academy – nachstehend Tennisakademie -. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss

Mit Abgabe der schriftlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Anmeldenden oder seinem gesetzlichen Vertreter und der Tennisakademie zustande. Die Tennisakademie ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Mit der Abgabe der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

Buchungen (Training, Kurse, Camps, Events) können bis zum jeweiligen Ende der Anmeldefrist kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung bis zum Beginn des Trainings werden 50% in Rechnung gestellt. Nach Beginn des Trainings gilt der Kurs als verbindlich gebucht und ist nicht erstattungsfähig.


Ferner gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining, Feriencamps oder Sonderveranstaltungen durchgeführt werden.

 

3. Trainingsorganisation

Das Tennistraining wird als Einzel- oder Gruppentraining durchgeführt. Gruppen bestehen aus 2 bis maximal 8 Spielern (abhängig von der Kursart). Größere Gruppen können nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet werden.

 

Die Trainer:Innen teilen Gruppen nach Spielstärke und praktischer Notwendigkeit jeweils vor Saisonbeginn ein. Änderungen der Belegung von Gruppen und Zeitplänen bedürfen einer rechtzeitigen Absprache mit den Trainer:Innen vor Saisonbeginn. Der zu zahlende Preis richtet sich automatisch nach der Art des Kurses und der Gruppengröße.

 

Buchungen für Gruppentraining, Feriencamps oder Sonderveranstaltungen sind verbindlich und können nicht storniert werden. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer komplett oder teilweise für den Buchungszeitraum ausfällt. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests für eine dauerhafte (mind. 6 Wochen) gesundheitliche Einschränkung des Spielers ist eine Übertragung der Trainingseinheit auf einen späteren Zeitpunkt möglich.

 

Bei begründeter Verhinderung eines Spielers besteht die Möglichkeit, die Trainerstunde auf einen anderen (Ersatz-) Spieler mit Zustimmung der Trainer:Innen zu übertragen. Versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Tennistrainer aus Gründen, die er zu vertreten hat, verhindert ist.

Bei Regen oder Nichtbespielbarkeit der Außenplätze wird nach Möglichkeit ein Alternativprogramm angeboten. Die ausgefallenen Trainingsstunden werden nicht nachgeholt.

 

4. Bestimmungen Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt 60 bis 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit hat auch die abschließende Platzpflege zu erfolgen. Die Traine:Innen sind frei in der Einteilung ihrer Trainer.

 

Zweckmäßige und einwandfreie Tennisbekleidung und –Schuhe sind Voraussetzungen für die Teilnahme am Tennistraining. Tennisschuhe sind nach dem jeweiligen Bodenbelag, insbesondere während der Wintersaison auszuwählen. Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind denTrainer:Innen vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen. Den Anweisungen der Trainer:Innen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

5. Aufsicht von Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich nur auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Training wird keine Aufsichtspflicht übernommen.

 

6. Zahlungen

Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten. Die Begleichung der Trainingskosten – mit Ausnahme von Feriencamps oder Sonderveranstaltungen – müssen zu Beginn der jeweiligen Saison für die gesamte Saison beglichen werden. Kosten für nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Feriencamps und Sonderveranstaltungen sind bei Buchung des Camps bzw. der Veranstaltung zu begleichen.

 

7. Haftung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit den Trainer:Innen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Beanstandungen sind spätestens am zweiten Tag nach dem Training schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.

 

8. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die Tennisakademie ist berechtigt, das während der Ausbildung,

des Trainings oder des Spielbetriebs, angefertigten Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung.

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