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PROGRESS tennis WILK & LEUPOLD

Tennis - Kassel


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Progress Tennis Wilk & Leupold UG (haftungsbeschr.)

Stand: März 2026


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Trainingsangebote, Kurse, Camps, Einzelstunden und sonstigen Leistungen der Progress Tennis Wilk & Leupold UG (nachfolgend „Progress Tennis"), die über die Buchungsplattform Sportision, per E-Mail oder persönlich gebucht werden. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte diese AGB an.


2. Vertragspartner und Anmeldung

2.1 Vertragspartner ist die Progress Tennis Wilk & Leupold UG (haftungsbeschr.), c/o KTC Bad Wilhelmshöhe 1896 e.V., Burgfeldstraße 2a, 34131 Kassel.

2.2 Die Anmeldung erfolgt über Sportision oder schriftlich (E-Mail). Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten. Das Vertragsverhältnis kommt mit der Absendung der Anmeldung über Sportision zustande.

2.3 Die Anmeldung erfolgt jeweils zum Saisonanfang (Sommer/Winter) und gilt für jeweils eine Saison. Bei der Anmeldung wird eine Frist gesetzt. Wir bitten darum, diese Frist einzuhalten. Bei verspäteter Anmeldung kann kein Training garantiert werden.

2.4 Mit der Terminbestätigung ist der Vertrag gültig. Nach Versendung der Trainingstermine ist kein Rücktritt mehr möglich. Bei Ausfall durch Krankheit oder Verletzung ist ebenfalls ein Rücktritt ausgeschlossen. Eine Gebührenerstattung ist nur in direkter Absprache mit den anderen Trainingsteilnehmern möglich. Die Suche nach Ersatz obliegt in erster Linie dem Trainingsteilnehmer, wobei die Spielstärke der Gruppe dadurch nicht beeinträchtigt werden sollte. Alles Weitere unter Widerrufsbelehrung.


3. Leistungsumfang

3.1 Progress Tennis bietet Tennistraining in verschiedenen Formaten an: Einzeltraining, Gruppentraining, Ballschule, Camps, Kurse, Firmenevents und Sonderformate. Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

3.2 Eine Trainingseinheit dauert in der Regel 60 oder 90 Minuten. Training findet auf der Anlage des KTC Bad Wilhelmshöhe statt, sofern nicht anders vereinbart.

3.3 Das Sommertraining findet ca. im Zeitraum nach den Osterferien bis Mitte/Ende September statt (Sommersaison 2026: 27.04.–27.09.2026). Das Wintertraining findet ca. im Zeitraum Mitte/Ende September bis zu den Osterferien statt. Das Wintertraining wird in einer Halle im Umkreis von 15 km angeboten; in welcher Halle, wird rechtzeitig mitgeteilt.

3.4 Das Trainingsangebot schließt die Schulferienzeiträume aus. In den Ferien kann Training individuell über Sportision mit den Trainern vereinbart werden. Feriencamps werden gesondert ausgeschrieben.

3.5 An Feiertagen findet das Training grundsätzlich statt. Die Trainer können hierzu eigene Regelungen treffen, die frühzeitig kommuniziert werden.


4. Preise und Zahlung

4.1 Die Preise des Trainings sind nicht verhandelbar. Alle Preise sind auf unserer Website und in Sportision einsehbar und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Trainingskosten werden dem Trainingsteilnehmer zentral durch Progress Tennis in Rechnung gestellt und nicht durch den Verein.

4.3 Die Zahlung erfolgt per Rechnung, SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Barzahlung ist nicht möglich. Das Training wird saisonweise in Rechnung gestellt, innerhalb von 14 Tagen nach Trainingsbeginn.

4.4 Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Einzug erfolgt über das Konto des gesetzlichen Vertreters.

4.5 Änderungen der Bankverbindung müssen unverzüglich bekanntgegeben werden. Erfolgt der Einzug aus diesem Grunde nicht, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.

4.6 Für die Wintersaison werden zusätzlich Hallenkosten berechnet, die je nach Hallenanbieter und Zeiten variieren können. Die Hallengebühren werden separat in Rechnung gestellt.

4.7 Platzgebühren des KTC Bad Wilhelmshöhe sind in den Trainingspreisen nicht enthalten und werden ggf. separat vom Verein erhoben.


5. Absage und Ausfall

5.1 Grundsätzlich gilt: Das Training muss in jedem Fall bezahlt werden. Eine Trainingsabsage muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, ansonsten wird die Stunde vollständig berechnet.

5.2 Die einzige Ausnahme ist ein rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) abgesagtes Einzeltraining, für das kein Nachholtermin angeboten werden kann – nur in diesem Fall entfällt die Zahlungspflicht.

5.3 Der Trainingsteilnehmer kann selbst eine Vertretung suchen. Bei Gruppen sollte die Vertretung leistungs- und altersmäßig passen.

5.4 Bei akuter Krankheit kann das Einzeltraining nachgeholt werden. Beim Gruppentraining ist ein Nachholen ausgeschlossen. Klassenfahrten oder sonstige kurzfristige Ausfälle können nicht berücksichtigt werden und werden nicht nachgeholt.

5.5 Fällt ein Trainer aus, wird zunächst eine Trainervertretung gestellt oder ein Nachholtermin angeboten (max. 3 Terminvorschläge). Kann kein Nachholtermin wahrgenommen werden, wird die nicht gegebene Stunde erstattet.

5.6 Bei Verletzung oder Abbruch des Trainingsbetriebs durch den Trainingsteilnehmer muss der volle Trainingsbetrag geleistet werden.


6. Regenregelung (nur Sommertraining)

6.1 Einzel- und Gruppentraining: Ob das Training bei Regen stattfindet, liegt im Ermessen des Trainers. Bei Regenausfall sind die Trainer verpflichtet, ein Alternativangebot durchzuführen – z.B. Theorie, Koordination, Konditionstraining oder Videoanalyse im Clubhaus des KTC Bad Wilhelmshöhe. Ein telefonisches Absagen ohne Alternativangebot ist nicht gestattet. Alternativ kann das Training an einem anderen Tag nachgeholt werden.

6.2 Ballschule / Mini-Ballschule: Bei Regenwetter fällt die Ballschule ersatzlos aus. Diese Stunden werden nicht berechnet und bei Saisonkursen am Ende der Saison verrechnet.

6.3 Anhaltend schlechtes Wetter: Bis zu 2 witterungsbedingte Ausfälle pro Saison sind im Saisonpreis inbegriffen und werden nicht nachgeholt. Ab dem 3. Ausfall wird ein Ersatztermin angeboten oder die Stunde anteilig erstattet.


7. Gruppeneinteilung und Trainerwechsel

7.1 Die Einteilung des Trainings bzw. der Trainingsgruppen mit den dazugehörigen Zeiten erfolgt durch die Trainer von Progress Tennis.

7.2 Aus organisatorischen Gründen kann keine verbindliche Zusage bezüglich Gruppenstärke (3er- oder 4er-Gruppe), Zeit oder Trainer gemacht werden. Wir versuchen alle individuellen Wünsche zu berücksichtigen, können dies aber nicht garantieren.

7.3 Progress Tennis behält sich vor, Gruppen nach Leistungsniveau und Alter umzustrukturieren. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht.


8. Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten

8.1 Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Tennisschuhe und Sportbekleidung zu tragen. Auf Sandplätzen sind ausschließlich Sandplatzschuhe erlaubt.

8.2 Schläger und Bälle werden für Anfänger und Ballschul-Kinder gestellt, sofern kein eigenes Equipment vorhanden ist.

8.3 Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Die Platz- und Hausordnung des KTC Bad Wilhelmshöhe ist einzuhalten.

8.4 Bei Störungen des Trainings ist es dem Trainer möglich, den Trainingsteilnehmer vorübergehend oder vollständig vom Training auszuschließen. Die Kosten fallen trotzdem an. Das Training wird nicht nachgeholt.


9. Haftung

9.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Progress Tennis haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Trainer verursacht wurden.

9.2 Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

9.3 Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die durch minderjährige Teilnehmer verursacht werden. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.


10. Gesundheit

Teilnehmer versichern, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen. Relevante Einschränkungen, Allergien oder Verletzungen sind dem Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmern liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.


11. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

11.1 Die Aufsichtspflicht des Trainer-Teams bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor Beginn und nach Ende des Trainings kann keine Aufsichtspflicht übernommen werden.

11.2 Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

11.3 Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen.

11.4 Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


12. Camps, Kurse und Sonderformate

12.1 Für Feriencamps, Intensivkurse, Firmenevents und Sonderformate (z.B. Tennis X-Press) gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen der Ausschreibung. Soweit dort nicht abweichend geregelt, gelten diese AGB ergänzend.

12.2 Camps: Stornierung bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei, danach 50 % der Campgebühr, ab dem Starttag 100 %.

12.3 Gutscheine und Schnupperstunden-Angebote sind einmalig pro Person, nicht mit anderen Rabatten kombinierbar und nicht in bar auszahlbar.


13. Foto- und Videoaufnahmen

Während des Trainings und bei Veranstaltungen können Fotos und Videos erstellt werden, die zu Dokumentations- und Marketingzwecken verwendet werden. Dies geschieht nur mit gesonderter Einwilligung gemäß unserer Datenschutzerklärung. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.


14. Kommunikation

Die Trainingstermine werden nach Anmeldeschluss schnellstmöglich per E-Mail kommuniziert. Kontakt: leupold@ktc-wilhelmshoehe.de oder über Sportision.


15. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung. Die Buchung über Sportision unterliegt zusätzlich den Datenschutzbestimmungen von Sportision (www.sportision.de).


16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.3 Gerichtsstand ist Kassel.

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