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PRO TENNIS PETRATSCHEK im TC Rot-Blau Regensburg e.V.

Tennis - Regensburg
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRO TENNIS PETRATSCHEK

CLARA-SCHUMANN-STR.8

93049 REGENSBURG


1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule PRO TENNIS PETRATSCHEK (nachfolgend „Tennisschule“) geschlossenen Verträge.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Abgabe der Anmeldung stellt ein Angebot an die Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisschule ist in der Annahme des Angebots frei. Mit Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Der Vertrag gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule sowie die Platz- und Hallenordnungen des TC Rot-Blau Regensburg e.V. sind verbindlich.

Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

3. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter. Änderungen sind jederzeit möglich.

Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisschule vorbehalten. Trainerwechsel oder Vertretungsunterricht sind aus organisatorischen Gründen zulässig.

Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenanpassungen kommen. Dies stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Schnupperteilnahmen einzelner Spieler sind nach vorheriger Abstimmung möglich. Etwaige Mehrkosten werden vom zusätzlichen Teilnehmer getragen.

4. Trainingsdurchführung

Trainingseinheiten dauern 30, 60, 90 oder 120 Minuten. Platzpflege und Aufwärmen sind Bestandteil der Trainingszeit.

Training erfolgt nur in geeigneter Sportbekleidung und Tennisschuhen. Hallenplätze dürfen nur mit geeignetem Schuhwerk betreten werden.

Gesundheitliche Einschränkungen sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

Süßwaren sind während des Trainings untersagt. Gläser und offene Flaschen sind auf dem Platz nicht erlaubt.

5a. Trainingskosten

Die Zahlung erfolgt per Überweisung, Lastschrift oder Online-Shop. Es gelten die vereinbarten Gesamtpreise inklusive Trainingsmaterial und gesetzlicher Umsatzsteuer.

5b. Hallenkosten

Hallennutzungsgebühren werden zusätzlich berechnet. Maßgeblich sind die Preise des TC Rot-Blau Regensburg e.V.

6. Ausgefallene Stunden / feste Trainingszeiten

Die Buchung eines Trainings stellt die Reservierung eines festen, wöchentlichen Trainingsslots für den jeweiligen Trainingszeitraum dar.

Mit der Buchung erwirbt der Teilnehmer das Recht auf Nutzung dieses reservierten Trainingsslots, nicht auf eine bestimmte Anzahl tatsächlich wahrgenommener Stunden.

Vom Teilnehmer versäumte Termine – unabhängig vom Grund (z.B. Krankheit, Schule, Urlaub, private Verhinderung oder Turniere) – begründen keinen Anspruch auf Nachholtermine, Rückerstattung oder Gutschrift.

Kann eine Trainingseinheit aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Trainerverhinderung), nicht stattfinden, wird nach Wahl der Tennisschule ein Ersatztermin angeboten oder eine entsprechende Gutschrift erteilt.

Witterungsbedingte Ausfälle bei Außentraining liegen außerhalb des Einflussbereichs der Tennisschule. Die Tennisschule bemüht sich um Ersatztermine, ein Anspruch hierauf besteht nicht.

7. Ausschluss vom Training

Aus disziplinarischen Gründen kann ein Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Gleiches gilt bei Nichtteilnahme aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen.

8. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht besteht nur während des Trainings. Vor und nach dem Training liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.

9. Haftung

Die Haftung der Tennisschule ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11. Datenschutz und Bildmaterial

Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Aufbewahrung erfolgt bis zu drei Jahre nach Trainingsende.

Die Tennisschule ist berechtigt, Bilder, Namen und sportliche Erfolge zu eigenen Zwecken zu verwenden.

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