Tennisschule Marco Gumbinger

Tennis - Heddesheim


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Vertragsschluss, Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Marco Gumbinger geschlossenen Verträge. Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule Marco Gumbinger kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche zustande. Tennisschule Marco Gumbinger ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisschule ihr Angebot durch Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt. Im Übrigen gelten die allgemeinen aushängenden Geschäftsbedingungen und die Spiel- und Platzordnung der jeweiligen Tennisvereine bzw. kommerziellen Tennishallenbetreiber, dies betrifft ebenso die ausliegenden Preislisten der Vertragspartner.

Einmal geschlossene Trainingsvereinbarungen verlängern sich automatisch, sofern diese nicht bis 28. Februar für das darauffolgende Sommertraining und 31. Juli für das folgende Wintertraining vom Trainingsteilnehmer schriftlich gekündigt wurden. Die Trainingsteilnehmer sind für die frist- und formgerechte Rückmeldung zu ihren Trainingszeiten (Sommer -Training: spätestens 15. März / Winter-Training spätestens 15. September) selbst verantwortlich. Liegt bis zum Stichtag keine Rückmeldung vor, erfolgt die Einteilung durch die Tennisschule. Ein Anspruch auf Anpassung / Änderung besteht nicht.

2. Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts- Gruppen- und Einzeltraining, Schulsport, Kindergartentennis und Sonderveranstaltungen (Feriencamps, Schnuppertage, Jugendtage, Vorbereitungswochen(enden)).

Intensivtraining wird wird bei der Tennisschule Marco Gumbinger mit 2 oder 3 Spielern durchgeführt. Gruppentraining umfasst aus didaktischen Gründen zwischen 4 und 8 Spieler. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegenden besonderen Umständen, z.B. Schultennis und Kindergartentennis, Veranstaltungen, Cardio-Tennis oder Konditionstraining und nach gesonderten Vereinbarungen unterrichtet.

Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, Alter, Geschlecht, Verfügbarkeit einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Trainer oder Trainingsgruppen besteht nicht. Im jeweiligen Gesamtpreis sind enthalten, die Trainerhonorare, die jeweils gültige Mehrwertsteuer, die Ballkosten, Testschläger zum Training, und der Einsatz von modernen Hilfsmitteln zum Training. Die für die Wintersaison anfallenden Hallenkosten sind nicht im Gesamtpreis enthalten und werden gesondert zu Beginn der Wintersaison in Rechnung gestellt.

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule Marco Gumbinger kann vor Beginn und nach dem Training keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben deshalb dafür Sorge zu tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Trainingstermin zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Kinder müssen von den Eltern darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule Marco Gumbinger übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind gegen unsere Anweisungen den Trainingsbereich verlässt.

4. Ausschluss vom Training

Die Tennisschule Marco Gumbinger behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

5. Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine (nur Einzeltraining) nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin darüber unterrichten. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsendgeld bleibt erhalten. Wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden (wenn der Trainer nicht vor Ort ist) werden einzig im Rahmen der angekündigten Nachholwoche oder in den darauffolgenden Schulferien nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern bei Unbespielbarkeit der Plätze ein Ersatzprogramm im Rahmen von Konditionstraining, Analysen, Tennisquiz oder die Möglichkeit die Tennishallennutzung angeboten wird. Sollte eine Trainingseinheit schon begonnen haben und diese aufgrund von unvorhergesehenen Wetterverhältnissen oä. abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainingsentgelts. Von der Tennisschule abgesagten Stunden sowohl Einzel- als auch das Gruppetraining werden nachgeholt. Falls dieses nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet. Bei Nichtbespielbarkeit der Plätze, Absagen durch den Hallenbetreiber oder durch anderweitig höhere Gewalt verursachte Ausfälle, werden keine Trainingstermine nachgeholt bzw. ersetzt. Die Terminfestsetzung für Nachholstunden obliegt der Tennisschule.

Sofern ein Teilnehmer aus Gründen, die bei seiner Person liegen (z. B. Krankheit, Verletzung oder terminliche Gründe) nicht alle Trainingseinheiten wahrnehmen kann, besteht weder ein Anspruch auf einen Ersatztermin noch auf eine Rückerstattung der (anteiligen) Kursgebühren.

Bei Nichtinanspruchnahme einer Trainingseinheit seitens des Schülers ist es nicht gestattet, ohne Rücksprache mit dem Trainer alternativ eine andere Person zum Training zu schicken.

6. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 3. Tag auf den Tag der Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

7. Haftung

Die Tennisschule Marco Gumbinger haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch nur bis zur Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche, die wegen zurechenbaren arglistigen Verhaltens von Tennisschule Marco Gumbinger entstanden sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Vergütung

Einfache Zahlung: Die Bezahlung unserer Trainings und Veranstaltungen erfolgt für Sie bequem und einfach.

In Zahlungsverzug kommen Sie auch ohne Mahnung, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum nicht bezahlt haben. Zusätzlich behalten wir uns ab dem 36. Tag nach Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung vor, Mahnbescheide beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Sämtlich und infolge des Verzugs entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Rechnung: Sie haben die Möglichkeit, den in der Rechnung genannten Rechnungsbetrag auf das nachfolgend genannte Konto innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:

Tennisschule Marco Gumbinger

Volksbank Kurpfalz

Iban: DE88 6709 2300 0034 0566 76

9. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, ihre Daten für die Dauer von 4 Jahren aufzubewahren.

10. Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial

Mit der Anmeldung zum Leistungsangebot der Tennisschule Marco Gumbinger akzeptieren sie, dass Fotos und Videos aus dem Trainingsbetrieb auf den Internetseiten, den Social Medien, internen Schulungsmaterialien, sowie der Nutzung und Verwendung durch unsere Partnervereine und Unternehmen veröffentlicht werden dürfen. Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Die Zustimmung gilt auch für die Zeit nach der Veröffentlichung. Die oben genannten Betreiber/Verantwortlichen der oben genannten Website haften nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen der Betreiber/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos/Videos.

11. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 3 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Post, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Online Form. Der Widerruf ist zu richten an: Tennisschule Marco Gumbinger, Email Adresse: info@mg-tennisschule.de Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls von uns gezogenen Nutzungen z.B. (Zinsen) herauszugeben. Können sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

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