Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Merkert Tennisakademie
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss und -dauer
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Merkert Tennisakademie -nachfolgend nur „Tennisakademie“ genannt - (Inhaber: Daniel-Irg Merkert, Tennisabteilung Weil der Stadt, Jahnstr. 20, 71263 Weil der Stadt) geschlossenen Trainingsverträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisakademie schriftlich bestätigt werden.
1.2 Vertragsschluss
1.2.1 Der Vertrag über ein Saison-Trainingsabo (= regelmäßiges, wöchentliches Training über eine ganze Sommer- oder Wintersaison) oder ein Camp mit der Tennisakademie kommt nach Online-Anmeldung und Bestätigung der Tennisakademie zustande.
1.2.2 Der Vertrag über eine Privatstunde Tennistraining (= einzelne Trainerstunde) kommt durch Anfrage an die Merkert Tennisakademie oder einen Trainer der Tennisakademie vor Ort und einer Bestätigung durch den Trainer/die Tennisakademie zustande.
1.3 Die Tennisakademie ist in der Annahme einer Anmeldung frei.
1.4 Der Vertrag über ein Saison-Trainingsabo oder ein Camp ist befristet auf den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum (Sommer-/Wintersaison bzw. Camps in den angegebenen Ferienzeiten). Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt.
2. Gebühren und Zahlung
2.1. Die konkreten Gebühren ergeben sich aus den veröffentlichten Campangeboten sowie der aktuellen Preisliste des jeweiligen Saison- bzw. Trainingsangebots der Tennisakademie. Die aufgeführten Preise für Abo-Training und Privatstunden beinhalten ausschließlich die Trainerkosten. Platzkosten werden von der Tennisabteilung Weil der Stadt separat in Rechnung gestellt. Bei den in unseren Angeboten ausgewiesenen Campgebühren sind Platzgebühren bereits enthalten.
2.2 Zahlungsmodalität für (Abo-) Trainingsgebühren
Bei Buchung einer ganzen Saison (sog. Abo-Training) steht für die Zahlung der Trainingsgebühren das SEPA-Lastschriftverfahren sowie die Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.
2.2.1 SEPA-Lastschriftverfahren
Wurde der Tennisakademie für die jeweilige Saison das SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt die Zahlung für die gesamte Saison per Einzug vom mitgeteilten Bankkonto jeweils zu Beginn einer Saison. Über das Datum der Kontobelastung informiert die Tennisakademie vorab per Email durch Übermittlung der Rechnung an die bei der Anmeldung angegebene Email-Adresse. Die Frist der Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung beträgt mindestens 5 Tage.
Der/Die Rechnungsempfänger/in verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann der Rechnungsbetrag aus einem Grund, den der/die Rechnungsempfänger/in und / oder seine/ihre Bank zu vertreten hat, nicht abgebucht werden, ist der /die Rechnungsempfänger/in verpflichtet, etwaige dadurch bei der Tennisakademie entstehende Kosten (z. B. Bankgebühren) zu tragen.
2.2.2 Zahlung auf Rechnung
Sofern bei der Anmeldung die Zahlungsmodalität "Zahlung auf Rechnung" gewählt wurde, übermittelt die Tennisakademie die Rechnung an die bei der Anmeldung angegebene Email-Adresse jeweils zu Beginn einer Saison.
2.3 Zahlungsmodalität für Privatstunden Tennistraining
Für die Zahlung von Privatstunden Tennistraining steht ausschließlich die Option Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt bei Mitgliedern jeweils am Ende eines Monats, bei Nichtmitgliedern unmittelbar nach der Trainerstunde.
2.4 Zahlungsmodalität für Campgebühren
Für die Zahlung von Tenniscamps steht ausschließlich die Option Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Die Rechnung für Campgebühren erfolgt grundsätzlich vorab und ist spätestens 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Camps fällig.
2.5 Säumnis der Zahlung
Sollte der Tennisakademie die Zahlung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels nicht auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben werden, behält sich die Tennisakademie vor, das Training bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Gebühren einzustellen.
Darüber hinaus wird die Tennisakademie nur einmalig an die Zahlung erinnern. Sollte die Zahlung auch nach der Erinnerung nicht zum festgelegten Zahlungsziel auf dem Konto der Tennisakademie gutgeschrieben werden, behält sich die Tennisakademie - ohne weitere Vorankündigung - das Einleiten eines Mahnverfahrens vor.
Zudem behält sich die Tennisakademie vor, im Falle des Verzugs auch Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. und Schadenersatz geltend zu machen.
2.6 Bei Minderjährigen ist der/die gesetzliche Vertreter zur Zahlung der Trainingsgebühren verpflichtet.
3. Leistungsangebot und Leistungsort
3.1 Das Leistungsangebot der Merkert Tennisakademie umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining auf regelmäßiger oder unregelmäßiger Basis sowie Tennis-Camps.
3.2 Die Tennisakademie kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen bei Bedarf ändern. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem oder einer bestimmten Trainer/in, mit einer/einem bestimmten Trainingspartner/in, zu einer bestimmten Zeit oder auf einem bestimmten Platz zu trainieren, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Akademie ist jedoch bestrebt, die Wünsche der Trainierenden nach Möglichkeit umzusetzen.
3.3 Sollte im Rahmen des angemeldeten Abo-Trainings ein Training nuraußerhalb der gewünschten Trainingszeiten möglich sein, wird die Tennisakademie mit dem/der Anmeldenden vorab Rücksprache halten.
3.4 Leistungsort
Der Trainingsbetrieb findet auf der Tennisanlage der Tennisabteilung Weil der Stadt (Jahnstr. 20 in 71263 Weil der Stadt) statt.
4. Ausfall von Trainingsstunden
4.1 Ferien und Feiertage
In den baden-württembergischen Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet das Abo-Training nicht statt. Camps und Privatstunden sind hiervon ausgenommen.
4.2 Durch die Tennisakademie abgesagte Trainingsstunden
Die Tennisakademie ist stets bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern. Sollte eine Trainingseinheit dennoch abgesagt werden müssen, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Dieser wird mit den Trainingsteilnehmern abgestimmt und kann auch an einem Wochenende oder in den Ferien erfolgen (notfalls auch nach der bereits abgelaufenen Saison).
4.3 Durch den/die Trainingsteilnehmer/in abgesagte Trainingsstunden
4.3.1 Privatstunden betreffend
Sofern der/die Trainingsteilnehmer/in vereinbarte Trainingstermine von Privatstunden nicht wahrnehmen kann, muss er/sie den Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Trainingsbeginn benachrichtigen. Bei kurzfristigeren Absagen bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt bestehen. Dem/Der Trainierenden steht es frei, die vereinbarte Trainingseinheit an eine/n andere/n Spieler/in zu übertragen (Ersatzspieler/in). Der/Die Trainer/in ist über das Eintreten eines Ersatzspielers/einer Ersatzspielerin rechtzeitig zu unterrichten.
4.3.2 Abo-Stunden betreffend
4.3.2.1 Gruppen-/Mannschaftstraining
Sofern ein/eine Trainingsteilnehmer/in (z.B. wegen Erkrankung, schulischen/beruflichen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen, die seiner/ihrer Sphäre entstammen) nicht am Gruppentraining teilnehmen kann, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisakademie. Ein Anspruch des/der Trainierenden auf Nachholung des Trainings besteht nicht, gleichzeitig bleibt der Anspruch der Tennisakademie auf die Trainingsgebühren bestehen. Der Anspruch auf Übertragung eines Ersatzspielers/einer Ersatzspielerin besteht nicht. Der/Die Trainer/in ist rechtzeitig über das Ausbleiben zu informieren.
4.3.2.2 Einzeltraining
Sofern ein/eine Trainingsteilnehmer/in (z.B. wegen Erkrankung, schulischen/beruflichen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen, die seiner/ihrer Sphäre entstammen) nicht am Einzeltraining teilnehmen kann und dies frühzeitig, mindestens jedoch 48 Stunden vorab dem Trainer mitteilt, besteht die Möglichkeit - je nach Platz- und zeitlicher Kapazität des Trainers – die Trainerstunde zu verlegen. Sollte eine Verlegung nicht möglich sein, bleibt es dem/der Trainierenden unbenommen, sich um eine/n Ersatzspieler/in zu bemühen. Dies ist dem Trainer jedoch frühzeitig mitzuteilen.
4.3.3 Camps betreffend
Sofern ein/eine Camp-Teilnehmer/in (z.B. wegen Erkrankung, Verletzung oder aus anderen Gründen) nicht an allen gebuchten Camp-Tagen teilnehmen kann, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisakademie. Ein Anspruch des Camp-Teilnehmers bzw. der Camp-Teilnehmerin auf Rückerstattung der Camp-Gebühren besteht nicht, gleichzeitig bleibt der Anspruch der Tennisakademie auf die in Rechnung gestellten Camp-Gebühren bestehen. Die Tennisakademie ist rechtzeitig über das Ausbleiben zu informieren.
4.4 Trainingsausfall aus anderen Gründen
Sollte es aufgrund höherer Gewalt, wie insbesondere Brand- Gas- und Leitungswasserschäden, Überschwemmungen, Bombenfund, Streiks und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) zu einem Trainingsausfall kommen, wird sich die Tennisakademie mit den Trainierenden in Verbindung setzen und besprechen, wie mit den ausgefallenen Stunden verfahren wird.
5. Widerruf / Stornierung / Kündigung
5.1 Widerrufsrecht
5.1.1 Mit der Online-Anmeldung steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Kursteilnahme erst wirksam, wenn sie nicht binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich widerrufen wird. Der Lauf der Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars.
5.1.2 Der Widerruf ist schriftlich an die Merkert Tennisakademie, Jahnstr. 20 in 71263 Weil der Stadt oder per Email an info@merkert-tennisakademie.de zu richten.
5.1.3 Möglichkeit des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Sofern eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt, wird die Tennisakademie aufgrund des bestehenden Widerrufsrechts von 14 Tagen erst nach Ablauf dieser Zeit mit dem gebuchten Training beginnen.
Sollte jedoch der Wunsch bestehen, umgehend bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Training zu beginnen, besteht die Möglichkeit des/der Anmeldenden auf sein/ihr Widerrufsrecht vorzeitig zu verzichten.
Um diese Möglichkeit auszuüben, bedarf es einer gesonderten Erklärung im Anmeldeformular (durch Setzen des entsprechenden Häkchens bei „Möglichkeit des vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts).
5.2 Stornierung Allgemein
5.2.1 Sofern das Widerrufsrecht bereits erloschen ist, können Camp- und Trainingsanmeldungen noch bis zum Meldeschluss kostenfrei storniert werden.
Die Stornierung ist schriftlich an info@merkert-tennisakademie.de zu richten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung.
5.2.2 Besonderheit Camp-Stornierung
Eine Stornierung der Camp-Anmeldung ist grundsätzlich auch noch nach Meldeschluss und bis zu 48 Stunden vor Campbeginn möglich. In diesem Fall bleibt allerdings der Anspruch auf die im Gesamtpreis enthaltenen Kosten für Mittagessen (12,- Euro pro Camptag und Teilnehmer/in) und Camp-Shirt (20,- Euro) bestehen.
Stornierungen von Campanmeldungen ab 48 Stunden vor Campbeginn sind nicht mehr möglich.
5.3 Kündigung
5.3.1 Da es sich um zeitlich befristete Trainingsverträge handelt, ist eine Kündigung weder erforderlich noch möglich. Die Pflicht des/der Trainierenden zur Zahlung der vollen Trainingsgebühren bleibt auch bei Nichterscheinen an einzelnen Trainingstagen oder des gesamten Trainingszeitraums bestehen. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende des jeweils angegebenen Trainingszeitraums.
5.3.2 Ausschließlich im Falle besonderer Umstände (z.B. wegen dauerhafter Sportunfähigkeit) besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Gründe sind der Tennisakademie durch geeignete Nachweise zu belegen (z.B. ärztliches Attest, o.ä.).
6. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisakademie bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den Tennisplatz. Die Tennisakademie kann außerhalb der vereinbarten Trainingszeiten keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers/der Trainerin Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Tennisplatz verlässt!
7. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers/der Trainerin wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
8. Haftung
Die Teilnahme an den Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten der Tennisakademie erfolgt auf eigene Gefahr. Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer/der Trainerin vor Beginn des Trainings mitzuteilen.
Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Es wird keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen übernommen.
Die Meldung eines Schadens hat unverzüglich nach Kenntnis des Schadenseintritts an die Tennisakademie zu erfolgen.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teils unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, welches dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht.
AGB Stand 15.03.2026
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