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Goodball

Tennis - Bad Aibling
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportschule GOODBALL



Einbeziehung der AGB


Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Sportschule GOODBALL geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Sportschule schriftlich bestätigt werden.


Vertragsschluss


Die Sportschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei.


Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.


Training


Das Training wird von dem Trainerteam der Sportschule GOODBALL durchgeführt.


Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops, Camps und die Organisation von Turnieren etc.


Die Gruppeneinteilung erfolgt durch das Trainerteam.


Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.


Die Einteilungund Benennung des Trainers bleibt der Sportschule vorbehalten.


Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen.


Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.


Die Regelungen in den Vereinen bezgl. der Ferien können unterschiedlich sein.


Trainingskosten


Kleingruppen (Einzelunterricht & 2er-Gruppe): 60,-

Großgruppen (3er & 4er-Gruppe sowie Mannschaftstraining): 60,-

Hallenkosten variieren je nach Standort, Wochentag & Trainingszeit. Hallenkosten werden 1:1 auf die Trainierenden umgelegt.


Die Entrichtung der Trainingsgebühren erfolgt i.d.R. direkt nach Buchung zu Saisonbeginn (01.04. & 01.10). Diese Regelung gilt auch für Veranstaltungen wie Camps, Turniere, etc.


Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Sportschule. Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer, Materialkosten und alle weiteren anfallenden Kosten der Sportschule enthalten. Im Winter werden zudem die Hallenkosten in den Gesamtpreis inkludiert.


Fällt ein Gruppenteilnehmer mehr als drei (3) Wochen verletzungsbedingt aus, tritt die Ausfallregelung in Kraft und die Kosten des Trainings (inkl. Halle) werden auf die restlichen Gruppenteilnehmer umgelegt.


Ausgefallene Stunden


Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Sportschule. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen.


Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen besteht, setzt jedoch die Absprache mit der Tennisschule voraus.


Gruppentrainingsstunden, diedurch GOODBALL abgesagt wurden (z.B. aufgrund von Krankheit oder schlechter Witterung im Sommer), werden nicht nachgeholt. Fallen mehr als vier Termine aus, werden die Kosten für jede weitere ausgefallene Stunde am Ende der Saison zu 50% zurückerstattet.


Bei unsicherer Wetterlage (Outdoortraining) wird an dem jeweiligen Trainingstag bis spätestens 13 Uhr entschieden, ob das Training stattfindet.


Bereits begonnene Stunden (>20min) werden nicht nachgeholt.


Aufsichtspflichten & Haftungsrisiken


Die Teilnahme am Tennistrainingerfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Sportschule übernehmen keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden, sowie für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände.


Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen.


Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereichnicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


Ausschluss vom Training


Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmeraus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.


Datenschutz


Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe

ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.


Kündigung


Der Tennisausbildungsvertrag kann jeweils nur zum Ende der Sommersaison bzw. zum Ende eines Winterkurses gekündigt werden.


Schlussbestimmung


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.



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