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BKTA - Benjamin Kessler Tennisakademie

Tennis - Bingen am Rhein
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Einbeziehung AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Benjamin Kessler Tennisakademie, kurz BKTA, geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.


2. Vertragsschluss, Vertragliche Bindung

Die Anmeldung ist verbindlich und tritt mit Unterzeichnung des Vertrags in Kraft. Der Trainingsvertrag ist für den jeweilig ausgeschriebenen Trainingszeitraum gültig. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende dieses Zeitraums. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BKTA und Platz /Hallenordnungen der jeweiligen Vereine und weitere Ordnungen sind verbindlich und gelten für alle Trainingsteilnehmer als anerkannt.


3. Training

Unser Trainingsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Individualtraining. Die Einteilung der Gruppen erfolgt insbesondere nach Alter und Spielstärke, kann aber auch davon abweichen. Bei Bedarf kann die Einteilung der Gruppen geändert werden. Die Einteilung der Trainer ist der Tennisakademie vorenthalten. Bei Bedarf ist ein Trainerwechsel auch in der Saison gestattet. Vertretungsunterricht kann durch andere Trainer übernommen werden. Bei nicht voll ausgebuchten Kursen kann es auch innerhalb der Saison nach Absprache zu Gruppenänderungen kommen. Die Anmeldung gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Andernfalls ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten bzw. werden keine Kosten rückerstattet. Es findet kein Training während der rheinland-pfälzischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen statt, Camps und private Trainingsstunden sind dabei ausgenommen. Die Trainingstermine werden schriftlich durch den Cheftrainer weitergegeben. Wir behalten uns vor, einen festen bzw. einzelnen Trainingstermin innerhalb der Saison bei Bedarf nach Absprache abzuändern oder mit einem anderen Termin zu tauschen.

4. Durchführung des Trainings

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 min. In dieser Zeit ist die Platzpflege inkludiert. Eine Trainingseinheit darf nur in adäquater Sportbekleidung inkl. Tennisschuhen angetreten werden. Im Winter dürfen die Hallenplätze nur mit Schuhen mit der dem Hallenbelag entsprechenden Sohle betreten werden. Eventuelle körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen müssen dem jeweiligen Trainer vor Trainingsbeginn mitgeteilt werden. In der Halle gelten darüber hinaus die jeweiligen Hallenbestimmungen und Ordnungen.


5. Ausfallregelung

Bei Absage eines Trainingstermins durch einen Klienten - ganz gleich des Grundes - in der Gruppe/Mannschaft, ist die volle Trainingsgebühr zu entrichten. Einzelstunden sind bis 36 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen, andernfalls sind sie vollständig zu bezahlen. Alternativ kann die Einzelstunde auch an einen Dritten weitergegeben werden. Die Hallenplatzkosten (Saisonabo) sind unabhängig vom Trainingsbetrieb in voller Höhe zu entrichten und nicht erstattungsfähig. Im Fall einer Absage wird nach Möglichkeit ein Ersatztrainer gestellt, sollte dies nicht gelingen wird das Training nachgeholt oder die anteiligen Trainingskosten werden erstattet. Bei witterungsbedingtem Ausfall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, die Tennisakademie bemüht sich jedoch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten eine Ersatzlösung anzubieten. Im Winter steht der gebuchte Hallenplatz bei Trainerabsagen weiterhin zur privaten Nutzung zur Verfügung. Sollte das Training aufgrund höherer Gewalt, wie insbesondere bei Naturereignissen, Brand, Explosion, Streiks, Pandemien/Epidemien, Quarantänemaßnahmen, behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Maßnahmen ausfallen, wird die Tennisakademie mit den Trainierenden Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen mit den ausgefallenen Stunden abstimmen.



6. Kosten, Zahlungsbedingungen

Die Trainingskosten (und anfallende Hallenkosten) werden mit der Anmeldung mitgeteilt und sind für die Saison gültig. Das Trainingsmaterial ist in den Trainingskosten enthalten. Die Abrechnung der Trainings- und Hallengebühren erfolgt ausschließlich auf Rechnungsstellung und per Überweisung an das unten angegebene Konto. Dabei gelten die vereinbarten Preise. Die Abrechnung geschieht in zwei Rechnungsblöcken auf Rechnungsstellung der Tennisakademie. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behalten wir uns vor, den Trainingsplatz anderweitig zu vergeben oder das Training einzustellen und erst fortzuführen, sofern die vollständigen Trainingsgebühren bezahlt wurden.

7. Ausschluss vom Training

Trainingsteilnehmer können bei wiederholtem Nicht-Folgeleisten des Trainers temporär oder auch komplett vom Training ausgeschlossen werden. In diesem Fall entfällt die Berechtigung zur Rückerstattung der Trainingskosten.

8. Aufsichtspflicht Kinder

Unsere Aufsichtspflicht bei Minderjährigen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor Beginn und nach Beendigung des Trainings übernehmen wir keine Haftung. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, ihr Kind darüber zu informieren, den Trainingsbereich nicht zu verlassen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ihr Kind den Trainingsbereich verlässt.

9. Haftungsausschluss


Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen, Schäden oder Gegenstände, die während des Trainings verloren gehen, übernehmen wir keine Haftung (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

10. Datenschutz und Nutzung von Bildmaterial

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich der Organisation und Umsetzung des Trainingsbetriebs. Wir sind befugt, ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Trainings aufzubewahren. Wir sind berechtigt Bilder, Videos, Medienberichte, Namen, Erfolge sowie vergleichbare personenbezogene Darstellungen des Spielers ohne zusätzliche Genehmigung und ohne Gegenleistung für eigene Zwecke zu nutzen.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.







Stand 2025






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