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TC Bürstadt

Tennis - Bürstadt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennistraining bei der Tennisschule Filzballzauber .


  • Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit.

Die folgenden Bedingungen gelten für den mit der Tennisschule Filzballzauber geschlossenen Vertrag für das Tennis Training. Der Vertrag kommt nach Anmeldung durch den Kunden Zustande ( per online Anmeldeformular). Die Verbindlichkeit des Vertrages tritt mit der Onlineanmeldung per Anmeldeformular in Kraft.

Eine kostenlose Stornierung ist nach Eingang der Anmeldung nicht mehr möglich. Die Tennisschule Filzballzauber ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule Filzballzauber vorbehalten. Der Vertrag zwischen der Tennisschule Filzballzauber und dem Trainingsteilnehmer( bzw. Erziehungsberechtigten) gilt für die angegebene Trainingssaison.


  • Preise

Die angegeben Preise verstehen sich inklusive Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation Abwicklung und der Umsatzsteuer.

Im Winter werden zusätzliche Hallengebühren berechnet.


  • Training

Die Kosten für vom Spieler nicht genutzte Trainingstermine werden nicht zurückerstattet.Ebenso besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Sollten die Trainingseinheiten wegen Abwesenheit des Trainers ausfallen, wird von der Tennisschule ein qualifizierter Ersatz gestellt oder das versäumte Training wird an einem Termin nachgeholt. Die Tennisschule kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern.

Wenn es altersbedingt und spielerisch passt, bieten wir auch Größeres Gruppentraining an, dies geschieht aber nur in Absprache mit der Tennisschule Filzballzauber.

Ein Anrecht auf eine gebuchte Gruppengröße gibt es nicht ! Wenn zB. eine 4er Gruppe gebucht wurde, diese aber durch mangelnde Spielpartner nicht zustande kommt, sind sie verpflichtet, das Trainerhonorar der eingeteilten Gruppengröße zu begleichen.

Ein Anrecht Trainingsstunden mit einem bestimmten Trainer/in zu besetzten, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Tennisschule bemüht sich, Wünsche bezüglich der Trainingszeiten nachzukommen.


  • Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule kann vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen.

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