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Siegburger Turnverein 1862/92 e.V.

Tennis - Siegburg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Siegburger Turnverein 1862/92 e.V.

c/o STV am Grafenkreuz

Am Grafenkreuz 27

53721 Siegburg

 

 

1.   Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Siegburger Turnverein 1862/92 e.V.(STV) geschlossenen Verträge.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch den STV schriftlich bestätigt werden.

Der STV ist in der Annahme seines Angebots frei.

Der Vertrag mit dem STV kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande.

Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.

 

 

2.   Training

 

Das Training wird von dem Trainerteam des STV durchgeführt.

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Camps und Turniere.

Die Gruppeneinteilung erfolgt durch den STV.

Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt dem STV vorbehalten.

Veränderungen der Gruppenkonstellation stellen keinen Kündigungsgrund dar.

Bei Regen bietet der Verein ein Alternativ-Programm in Form von Konditions- bzw. Theorietraining an.

An gesetzlichen Feiertagen (NRW), sowie in den Ferien, findet kein Training statt.

 

 

3.   Ausgefallene Stunden

 

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt oder erstattet werden.

Gruppentrainingsstunden, die durch den STV abgesagt wurden (z.B. Krankheit) werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet.

 

4.   Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken

 

Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Trainer übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden.

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

 

5.   Ausschluss vom Training

 

Der STV behält sich vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

 

6.   Inkasso

 

Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Einzugsverfahren per Sepa-Lastschriftmandat.

 

 

 

7.   Datenschutz

 

Siehe Datenschutzerklärung

 

 

Stand März 2025

 

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