1. Die Anmeldung ist verbindlich.
2. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Die verbindliche Anmeldung bezieht sich auf die in der Anmeldung angegebene Kursdauer Das Training wird stundengenau abgerechnet. In offiziellen NRW-Schulferien und an NRW-Feiertagen findet kein Training statt. Ein vorheriges Ausscheiden aus dem Kurs ist nicht möglich.
4. Ausgefallene Gruppenstunden durch Verletzung, Krankheit oder Versäumen der Teilnehmer können nicht nachgeholt werden. Wer nach Beginn eines Kurses zurücktritt, hat kein Anrecht auf Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühr/Hallengebühr. Noch nicht gezahlte Kursgebühren/Hallengebühren für die aktuelle Saison werden trotzdem fällig.
5. Wetterbedingt abgesagte oder mehr als 30 Minuten unterbrochene Stunden werden nur zu 50% berechnet. Eine Stunde gilt als wetterbedingt ausgefallen, wenn weniger als 50 % (bei einer 60 Minuten-Einheit weniger als 30 Minuten) des Trainings stattfinden konnte.
6. Trainerstunden können vom Teilnehmer nicht auf Dritte übertragen werden.
7. Ist ein Schüler zur vereinbarten Zeit nicht anwesend, so kann der Platz dieses Schülers in dieser Einheit seitens der Tennisschule neu vergeben werden.
8. Der Unterricht geschieht auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
9. Jede Anmeldung ist für eine der angegebenen Gruppengrößen (3er, 4er, oder 5er) verpflichtend.
10. Die Tennisschule my best tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR versucht die genannten Trainingswünsche zu berücksichtigen. Es kann jedoch kein Anspruch erhoben werden! Vom Teilnehmer bzw. Buchenden handschriftlich oder per E-Mail abgeänderte Vertragsinhalte haben keine Wirkung und es gibt keinen Anspruch auf Erfüllung dieser geänderten Inhalte (Insbesondere gilt dies für gewünschte Gruppengrößen !!!). Nur der Original-Inhalt der Anmeldung ist verbindlich.
11. Fällige Zahlungen werden von my best Tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
12. Der Unterricht wird vom Trainerteam der my best tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR gehalten. Sollte ein Trainer verhindert sein, eine bei ihm/ihr gebuchte Stunde zu halten, kann ein anderer Trainer diesen Unterricht übernehmen.
13. Telefonisch vereinbarte Trainerstunden gelten ebenso als verbindlich gebucht, wie vor Ort gebuchte Stunden.
14. Der Teilnehmer eines Tenniskurses oder Tennis-Camps stimmt mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung der my best tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder oder Fotos auf der Homepage der my bst tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR (www.my-best-tennis.de), der Homepage des TC Albachten (www.tc-albachten) und/oder an in der Presse veröffentlicht oder für Schulungszwecke verwendet werden dürfen. Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Website haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Der Betreiber/Verantwortliche sichert zu, dass ohne Zustimmung des Unterzeichnenden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden.
15. Die Aufsichtspflicht der my best tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Von Seiten der my best tennis Jan Borkenhagen und Oliver Himmelmann GbR wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.
16. Ausfall durch höhere Gewalt: In Fällen höherer Gewalt ist die Tennisschule my best tennis von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Ein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings, bei durch höhere Gewalt bedingten Trainingsausfall, ist damit ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten unvorhergesehene Ereignisse, sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keinem der Vertragspartner zu vertreten ist, wie bspw. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen u.ä.. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt in Fällen höherer Gewalt unverändert bestehen.
17. Ausschluss vom Training: Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
18. Regelung zur Gruppengröße und Abrechnungsgrundlage:
Die Gruppengröße innerhalb der ersten vier Wochen (bzw. der ersten vier Trainingseinheiten) eines Trainingskurses kann sich noch verändern.
Die maßgebliche Gruppengröße für die Abrechnung ist diejenige, die ab der fünften Trainingseinheit (bzw. ab Woche 5) besteht.
Änderungen innerhalb der ersten vier Wochen haben keinen Einfluss auf die Kursgebühr und werden bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt.
19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
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