AGB der Tennisakademie Kevin Böttcher
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisakademie
Kevin Böttcher geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Der Vertrag mit der Tennisakademie Kevin Böttcher kommt mit Annahme der Anmeldung des Kunden durch die Tennisakademie Kevin Böttcher zustande.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage.
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Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps.
Die Tennisakademie Kevin Böttcher behält sich vor, Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einzuteilen und Einteilungen zu ändern. Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Das Sommertraining findet während eines Zeitraums von durchschnittlich 12 Wochen im Jahr statt (in der Regel von Mitte April bis September mit Ausnahme der Schulferien), das Wintertraining findet während eines Zeitraums von durchschnittlich 24 Wochen im Jahr statt (in der Regel von Oktober bis Mitte April mit Ausnahme der Schulferien). In den Schulferien findet kein Training statt. Es können in den Ferienzeiten nach Absprache jedoch einzelne Trainingsstunden gebucht werden.
Ein Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Tennislehrer besteht nicht.
Das Trainingsentgelt wird als Gesamttrainingsentgelt erhoben und beziehen sich jeweils auf eine Trainingssaison (Sommertraining: Mai-September / Wintertraining: Oktober-April). Für das Wintertraining wird neben dem Trainingsentgelt eine Hallennutzungsgebühr berechnet. Das komplette Trainingsentgelt sowie die Hallennutzungsgebühr werden in zwei Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Die Teilbeträge sind jeweils vierzehn Tage nach Rechnungsdatum fällig und – falls kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird – auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.
Eine Kündigung einer gebuchten Trainingssaison ist nur in Ausnahmefällen und nach persönlicher Rücksprache mit dem Tennisschulleiter, Kevin Böttcher möglich. Außerdem muss die Kündigung in Textform erfolgen. Im Falle der Kündigung des Wintertrainings bleibt für die Tennisakademie Kevin Böttcher der Anspruch auf die Hallennutzungsgebühr für den gesamten Zeitraum des Wintertrainings (in der Regel Oktober bis Mitte April mit Ausnahme der Schulferien) bestehen.
Die Aufsichtspflicht der Tennisakademie Kevin Böttcher bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort bzw. bei Tenniscamps auf die Dauer des Camp-Tagesprogramms. Vor Beginn und nach dem Ende des Trainings bzw. des Camp-Tagesprogramms wird keinerlei Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training bzw. Camp-Tagesprogramm zu bringen und nach dem Training bzw. Camp-Tagesprogramm auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
Informieren Sie
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Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Die Tennisakademie Kevin Böttcher übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
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Bei einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch.
Seitens der Tennisakademie Kevin Böttcher auf Grund von Personalengpässen (Krankheit, etc.) abgesagte Stunden werden nachgeholt. Sofern diese abgesagten Stunden nicht innerhalb von sechs Monaten nachgeholt werden, wird das auf die ausgefallenen Stunden entfallende Entgelt erstattet.
Haftung
Die Teilnahme am Training / Unterricht geschieht auf eigene Gefahr.
7. Bild- und Videomateri
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Der Trainingsteilnehmer stimmt zu, dass die Tennisschule Bild- und Videomaterial erstellen und verwenden darf.
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Datenschutz
Widerrufsbelehrung
Widerrufssrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen bei Vertragsunterschrift und bei Fernabsatzverträgen gem. §312 b I 1 BGB bei der hier vorliegenden Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c II BGB i. V. m. § 1 1,2 u. 4 BGB – InfoV.
Der Widerruf ist zu richten an:
Tennisakademie Kevin Böttcher, Johanni
sstraße 1, 41
749 Viersen;
E-Mail:
Telefon:
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