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FACTORY-TENNIS

Tennis - Mülheim an der Ruhr
Website


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Tennisschule

Training

Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining.

Das Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 5 Spielern durchgeführt. (Doppeltrainig 6 / Rotationsplan)

FACTORY - Tennis kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten,

insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir,

auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. 

Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.

Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu

uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Tennislehrers/Übungsleiters Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt! 

Ausschluss vom Training 

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen,

wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Tennislehrers/Übungsleiters keine Folge leisten oder

das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird.

In diesem Fall hat der bzw. die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts 

Ausgefallene Stunden 

Sofern individuell (EINZELBUCHUNG) vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin informieren.

Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.

Gruppen Training / Einzeltraining ABO Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene individuell/sporadisch vereinbarter Trainingstermine werden nach Möglichkeit nachgespielt. 

Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und / oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens

Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

Wenn höhere Gewalt (plötzlich einsetzende Kriege, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien) oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht bzw.

erlischt der Anspruch auf Erstattung. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren

Wir schützen deine Daten!

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