Tennis Akademie Niedernhausen

Tennis - Niedernhausen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Vertragspartner, Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb der Tennis Akademie Niedernhausen UG (nachfolgend TAN genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die TAN schriftlich bestätigt werden.


§1.1 Vertragsabschluss Trainingssemester

Der Vertrag mit der TAN kommt nach Anmeldung mit Bestätigung der aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Version zustande. Die Anmeldung erfolgt online für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum für Trainingssemester oder Privattraining (Einzel- oder Gruppentraining).

Die Abgabe der (Online) Anmeldung stellt zunächst ein Angebot an die TAN zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die TAN ist in der Annahme des Angebots bzw. der Trainingsanmeldungen frei.


Trainingssemester

Jeder Trainingsteilnehmer schließt einen Vertrag über ein Trainingssemester ab. Das Sommersemester betrifft den Zeitraum vom 01.05 -30.09 des jeweiligen Jahres. Das Wintersemester umfasst den Zeitraum vom 01.10 – 30.04 des Folgejahres. Die genauen Termine für das jeweils gültige Semester, sind dem Anmeldungsformular zu entnehmen – Änderungen vorbehalten. Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der Dauer eines Semesters (Sommer/Winter). Die Semester Tenniskurse pausieren während der Schulferienzeit und an gesetzlichen Feiertagen.


Das Auflösen des rechtmäßig geschlossenen Vertrages über ein Semester bzw. Tenniskurs ist bis 7 Tage nach dem Start des gebuchten Semesters (Sommer/Winter) möglich. Ein späterer Austritt nach Start des Kurses ist nicht möglich. Ein Recht auf monetäre Rückerstattung nach Ablauf der 14 Tage Frist besteht hierbei nicht.

Bei nicht besuchten Trainingsstunden für Trainingssemester, Einzel- oder Gruppentraining durch den einzelnen Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages für die Trainingseinheit.

In Sonderfällen zB. bei längerer Krankheit (mit Vorlage eines Attestes) oder anderer unvorhergesehener Ereignisse besteht die Möglichkeit, die versäumten Trainingseinheiten in Form eines übertragbaren Gutscheins zu erhalten. Dieser gilt für das aktuelle Semester. Monetäre Rückerstattungen, Stundungen der Monatsbeiträge, etc. sind nicht möglich.


§2 Anmeldung, Trainingsteilnahme

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt „online“ mittels Buchungs- bzw. Anmeldeformular über das über die Website verfügbare Buchungssystem. Für jeden Teilnehmer ist eine eigene Anmeldung auszufüllen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die online ausgefüllte Anmeldung im Buchungssystem der TAN erfasst ist - spätestens durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. Die Vergabe der Plätze je Teilnehmer erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Ein Anspruch auf Trainingsteilnahme besteht nicht. Sind alle Trainingsgruppen belegt, wird der Kunde darüber umgehend informiert. Auch nach Kursbeginn ist ggf. ein Einstieg in das Training möglich, allerdings nur nach persönlicher Absprache mit der Trainingsleitung.


§3. Training & Trainingsdurchführung

Das Leistungsangebot der TAN umfasst alters- und leistungsgerechtes Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Die Einteilung der Gruppen sowie der Gruppengröße obliegt dem Planungsteam der TAN. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die TAN kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht die TAN, auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Alternative Trainingsmodelle, z.B. Leistungs- und Fitnesstraining bzw. mehrere Trainingseinheiten pro Woche bedürfen der separaten Absprache mit dem TAN-Trainerteam. Die Einteilung der Trainer und Planung der Trainingsgruppen obliegt der TAN.


§3.1 Tenniscamp

Anmeldungen zu den Tenniscamps sind ab dem Moment des Vertragsschlusses, also der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung, bindend und verbindlich. Das Widerrufsrecht beträgt hierbei 14 Tage.


§3.2. Probetraining als kostenloses Schnuppertraining

Der Vertragsschluss für ein kostenloses Probetrainings mit der TAN kommt nach Anmeldung sowie durch schriftliche Bestätigung zustande. Die TAN ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Terminänderungen des Probetrainings sind innerhalb der Stornierungsfrist (48 Stunden) möglich und schriftlich mitzuteilen. Sollte das Probetraining nicht fristgerecht abgesagt werden wird es gemäß der Preistabelle als Einzelstunde berechnet und ist vom Kunden binnen 3 Werktagen an zu entrichten.


§4. Spielort

In der Wintersaison findet das Tennistraining in der Regel in der Tennishalle statt. In der Sommersaison findet das Tennistraining in der Regel auf einer Tennisanlage, die über eine ausreichende Anzahl von Sand- bzw. Allwetterplätze verfügt statt. In Ausnahmefällen kann die TAN den Spielort auch anderweitig verlegen und informiert die Spieler entsprechend.


§5. Bezahlung

Trainingssemester

Das vereinbarte Trainingsentgelt für das Semester ist im Voraus – spätestens 5 Tage vor Beginn des Semesters - über Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entrichten. Sollte eine Einzugsermächtigung nicht gewünscht sein, dann wird für die Bezahlung „auf Rechnung“ eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. In Ausnahmefällen und nach Absprache mit der TAN vor Beginn des Semesters, kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.


Privatstunden

Die Bezahlung für Einzel- oder Gruppentraining, die nicht Bestandteil eines Semesters sind, erfolgt über eine Online-Anmeldung und ist im Voraus zu entrichten.

Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Trainings-teilnehmer bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.


§5.1. Rücklastschriften nach erteilter Einzugsermächtigung

Erfolgt die Zahlung der Trainingsentgelte durch Einzugsermächtigung der vom Kunden angegebenen BIC / IBAN und es fallen Kosten für Rücklastschriften an, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR pro Lastschrift inkl. der angefallenen Bankgebühren.


§6. Ausfallstunden 

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Kostenerstattungen bei Härtefällen, z.B. bei längerer Krankheit (länger als 4 Wochen), werden im Einzelfall von der Geschäftsführung entschieden. Rechtzeitig durch die TAN abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nach Möglichkeit nachgespielt. Die TAN behält sich vor, Athletik-, Taktik- oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht zu gewährleisten Sofern dies aus terminlichen oder witterungsbedingten Gründen nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung gemäß § 615 BGB. Bei nicht gegebenen Trainingsstunden aufgrund von Trainerausfall besteht Anspruch auf Ersatz. Entsprechende Ersatzstunden sind gemeinsam mit der TAN abzustimmen und können in Form von Trainingsgutscheinen separat organisiert werden.

Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine (die nicht Bestandteil des Semesters sind) nicht eingehalten werden können, muss der Trainierende die TAN unverzüglich, spätestens 48 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung. Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig von der TAN abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Gruppenstunden werden nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung. 


§7. Trainervertretung

In besonderen Fällen können Tennistrainer durch einen anderen Trainer vertreten werden. Die Einsatzplanung erfolgt exklusiv durch die TAN.


§8. Ausschluss vom Training

Die TAN behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines(anteiligen) Trainingsentgelts.


§9. Versicherung / Haftung

Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer. Die TAN lehnt hier jegliche Haftung ab bzw. beschränkt sich die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


§10. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind dem Geschäftsführer der TAN spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Falls gebucht und gekaufte Trainingsstunden aus etwaigen Gründen nicht gehalten werden können entfällt hier die monetäre Rückerstattung und wird in Form von Gutscheinen ersetzt. Die gilt für Einzeltrainingsstunden sowie für Gruppenstunden.


§11. Sporttauglichkeit

Der Schüler versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er die auf dem Platz verantwortlichen Trainer über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.


§12. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht der TAN bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Es werden vor Beginn und nach Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten. Die TAN übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


§13. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der TAN spätestens am 2. Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung der Sache. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.


§14. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei von der TAN elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die TAN behält sich vor, während des Trainings Fotos, etc. für Marketingzwecke aufzunehmen und in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie dies bitte vorab schriftlich mit.


§15. Änderungen der AGB

Die TAN ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die TAN wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.


§15.1 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die TAN aufrechnen.


§15.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.


§16 Höhere Gewalt

Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der TAN. Muss die Sportstätte aufgrund eines Lockdowns von örtlicher Seite aus geschlossen werden, können die ausgefallenen Semester-Stunden, während dieser oder der kommenden Wintersaison zu einem beliebigen Zeitpunkt (Voraussetzung sind freie Hallenkapazitäten) nachgespielt werden - es erfolgt keine Kostenrückerstattung für die ausgefallenen Stunden. Sollte der Kunde aufgrund der Corona-Pandemie das gebuchte Abonnement oder das gebuchte Training absagen, obwohl es zu keinem offiziellen Lockdown gekommen ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung Trainingskosten.

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